Loraline12
Hallo Frau Bader, am 27.05. beginnt mein Mutterschutz. Nun stellt sich die Frage wann ist es für uns günstig die Lohnsteuerklasse zu wechseln? Ich habe III, mein Mann V. Dürfen wir während des Mutterschutzes wechseln ohne dass der Zuschuss zu Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber sich verringert? Für uns ist es eine sehr wichtige Frage, davon hängt auch ab, ob mein Mann Elternzeit direkt nach der Geburt und zwar diese Woche noch beantragt oder nicht. Wenn wir wechseln dürfen, wäre die finanzielle Differenz so groß, dass es sich dann gar nicht lohnt, Elternzeit zu nehmen. Wenn wir nicht wechseln dürfen, könnte mein Mann dann zu Hause bleiben ohne so viel zu verlieren. Über Ihre schnelle Antwort freue ich mich sehr, da das Finanzamt sich da nicht so sicher sein scheint und ich erreiche die Mutterschaftsgeldstelle nicht...
Hallo, Lohnsteueräste nur eine Vorauszahlung für die voraussichtlich am Ende des Jahres zu zahlende Steuer. Wahrscheinlich wird sich deshalb nicht eine so große Differenz ergeben. Wenn Sie einen Wechsel beantragen, dann gelten die neuen Steuerklassen frühestens ab dem folgenden Monat. Um noch im laufenden Jahr etwas von den neuen Steuerklassen zu haben, müssen Sie den Antrag also bis zum 30. November einreichen. Spätere Wechsel greifen erst ab dem Folgejahr. Liebe Grüsse, NB
Lina_100
Das verstehe ich nicht, wieso hängt vom Lohnsteuerklassenwechsel die Entscheidung zur EZ ab? Egal welche Lohnsteuerklasse, am Jahresende mit der Einkomnensteuererklaerung kommt immer die gleiche Steuer raus.
Loraline12
Uns geht es darum, dass wenn wir die Steuer wechseln können, wird mein Mann 1600 EUR netto gewinnen. Wenn er EZ nimmt, kriegt er höchstens 600-700 EUR also haben wir einen Verlust von 1000 EUR und das können wir uns nicht leisten. Wenn wir nicht wechseln können, hat er dann "nur" einen Verlust von 500 EUR zu seinem aktuellen Gehalt und das wäre schon akzeptabel.
Lina_100
Versteh ich immer noch nicht, die gesamte Steuer die bei der Einkommensteuerklärung rauskommt ist unabhängig von der Lohnsteuerklassenwahl immer gleich, man kann allenfalls einen Zinseffekt mitnehmen, der bei diesen Betraegen aber kaum zu berücksichtigen wäre. Durch einen Lihnsteuerklassenwechsel gewinnt man daher allenfalls € 2,50.
Loraline12
Bitte Lina, es ist lieb von dir helfen zu wollen aber die Frage habe ich an Frau Bader gerichtet, wenn du nicht verstehst ist es unwichtig, du brauchst dich damit nicht zu beschäftigen, wenn du keine passende Antwort auf meiner Frage hast. Danke und einen schönen Feiertag.
Lina_100
Liebe Loraline, Ich habe lediglich versucht möglichst vorsichtig auszudrücken, dass Sie ganz offensichtlich einem Denkfehler unterliegen. Durch einen Lohnsteuerklassenwechsel gewinnt man steuerlich bis auf ein paar Zinsen nichts, da die Steuerbelastung vom Jahreseinkommen abhängt. Ihr Mann kann daher keine € 1600 gewinnen, diese stehen Ihnen ohnehin durch den Splittingtarif zu. Mit Steuerklassen 3 und 5 sind Sie auch zur Abgabe einer Einkommensteuererklaerung verpflichtet, so dass auch eine etwaige zu niedrig abgezogene Lohnsteuer nicht als Vorteil verbleibt. Und natuerlich können Sie wechseln, da der AG Zuschuss aus dem durchschnittlichen Nettoentgelt der letzten 13 Wochen berechnet wird. Lediglich nicht nur voruebergehende Erhöhungen wären zugunsten der AN zu berücksichtigen. MfG
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