Jenpen
Liebe Frau Bader, mein Mann und ich sind im Moment beide in der Lohnsteuer Klasse 4. Ich bin verbeamtete Lehrerin und schwanger. Wir haben um Moment beide im Monat ca. 3000€ netto - wobei das Gehalt von meinem Mann teilweise monatlich etwas höher ausfällt. Unser Kind wird voraussichtlich Anfang Dezember geboren. Ich plane nach dem Mutterschaftsgeld für ein Jahr Elterngeld zu beziehen. Also 1800€ monatlich. Würde sich für uns nicht ein Wechsel der Lohnsteuer Klasse nach Erhalt des Mutterschaftsgeldes lohnen? Mein Elterngeld von 1800€ würde doch gleich bleiben aber mein Mann hätte dann ein deutlich höheres Nettoeinkommen mit der besseren Lohnsteuerklasse und einem Kind mit drauf. Ist der Wechsel nach Erhalt des Mutterschaftsgeldes sinnvoll oder bereits ab der Geburt? Tausend Dank für Ihre Hilfe! Bin ein absoluter Leihe auf diesem Gebiet:-))
Hallo, na, da hat schon ein Steuerprofi war geantwortet. Liebe Grüße NB
Lina_100
Das hat zwei Haken: 1. Bleibt die Steuerbelastung immer gleich, mit III und V sind Sie abgabepflichtig (auch wegen des MSG und des EG), abgerechnet wird am Jahresende und da kommt das gleiche raus wie bei IV / IV. Splitting lohnt sich (Liquiditäts- und Zinsvorteil) fast immer nur außerhalb der EZ und bei extrem unterschiedlichen Einkommen. Zudem unterliegt das EG den Progessionsvorbehalt, dh erhöht den Steuersatz auf das Einkommen Ihres Mannes bei Zusammenveranlagung. Wählen Sie die getrennte Veranlagung muss Ihr Mann bei Wahl von III auch nachzahlen. 2. Sämtliche Lohnersatzleistungen (insb. bei Planung eines zweiten Kindes) werden dann bei Ihnen, sofern Sie nicht rechtzeitig wieder wechseln nach V berechnet. Da Sie verbeamtet sind, wäre insoweit nur das ALG 1 nicht relevant. LG
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, meine Tochter, wird im März 2 Jahre alt, sollte ab April (Eingewöhnung) für 12 h in der Woche zu einer Tagesmutter. Wir haben mit der Tagesmutter schon alles mündlich vereinbart. Den Vertrag wollten wir in den nächsten zwei Wochen machen. Nun ist es so, dass wir eine Zusage zu einem Kauf einer Wohnung ca. 20 km weg bekom ...
Hallo Frau Bader, ich bin berufstätig und Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Die Mutterschutzfrist beginnt voraussichtlich Ende Juli. Um die Höhe des Mutterschaftsgeldes zu optimieren, möchte ich die Steuerklasse wechseln (4->3 für mich, und entsprechend 4->5 für meinen Mann). Es geht nur um Mutterschaftsgeld, nicht um Elterngeld. Reic ...
Guten Tag. Habe ich das recht den Kindergarten zu wechseln? Das Konzept unseres KiGa s passt absolut nicht zu unserem Kind und zu uns. 8 Monate Eingewöhnung ohne Erfolg. Unter welchen Umständen muss die Stadt mir einen anderen KiGaPlatz zuweisen? Danke vorab
Sehr geehrte Frau Bader, bis November 2022 bin ich in Elternzeit. Während der Elternzeit arbeite ich an meinem Minijob. 8,97 Stunden pro Woche (35,88 pro Monat). Falls ich den Minijob wechseln möchte(Wechsel des Arbeitgebers) , der aus 40 Stunden pro Monat (10 Stunden pro Woche): 1)darf der Minijob-Arbeitgeber während der Elternzeit wechseln? 2) ...
Hallo, mein Mann und ich haben aufgrund meiner Elternzeit unsere Steuerklassen in 3 u 5 geändert. Ich bin jetzt immer noch in Elternzeit allerdings bekomme ich kein elterngeld mehr. Ist es sinnvoll jetzt wieder in 4 und 4 zu wechseln? Im Januar arbeite ich wieder.
Ich habe eine Frage. Bin mittlerweile geschieden und unsere Tochter lebt bei mir. Nun habe ich zwar einen neuen Partner, der aber nicht bei mir gemeldet ist. Er arbeitet oft im Ausland und ist nur hin und wieder am Wochenende bei mir oder wenn er Urlaub hat. Er hat eine andere Wohnadresse. Bin ich dann berechtigt Lohnsteuerklasse 2 zu beantragen?
Liebe Frau Bader, wir haben aktuell die Situation das wir einen Krippenplatz am Mai 2023 bekommen haben...dies ist leider nicht unser erster Wunsch was die Kita betrifft. Bei unsere Wunschkita soll angeblich im Sommer ein Platz frei sein..Wir sind noch unsicher ob wir den ersten Platz annehmen sollen oder auf gut Glück warten...was natürlich auch G ...
Hallo, ich bin jetzt im 7. Monat schwanger und arbeite in der Steuerklasse 3, um das Elterngeld zu optimieren. Nun stellt sich mir die Frage, welcher Zeitpunkt der richtige ist, um die Steuerklasse zu tauschen, sodass ich für ein Jahr Elternzeit in Steuerklasse 5 gehe und mein Mann in die 3. Macht es Sinn, bereits 6 Wochen vor Geburt, also zum E ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin Tierärztin in einer Fahrpraxis für Pferde und habe eine 6monatige Tochter. Nach dem Mutterschutz bin ich in die Elternzeit gegangen. Leider habe ich erst jetzt davon erfahren, dass Tierärzte aufgrund des Berufsbildes ein Still-BV erhalten können. Die Anforderungen an §12 MuSchuG erfülle ich. Hätte ich von der Mög ...
Hallo, Mein Sohn ist am 18.11.22 geboren und ich habe eine Elternzeit von 3 Jahren vereinbart. (Somit bis 17.11.25) Am 8.11.23 habe ich mit meinem Arbeitgeber eine Vereinbarung „Teilzeit-Elternzeit“ für den Zeitraum vom 1.12.23 bis 17.11.25 unterzeichnet. Im ersten Satz heißt es „Zwischen Arbeitgeber und mir werden als Nachtrag zum bestehend ...
Die letzten 10 Beiträge
- Studium Elternzeit 2
- Studium Elternzeit
- Bindungszeitraum
- Elternzeit verlängern
- Urlaubsvergütung des Resturlaubes nach Elternzeit
- Frage zur Einkommensgrenze beim Elterngeld
- Selbstständig während Elternzeit
- Keine Kita was mit Arbeitsplatz?
- Teilzeit - Wochentage Mo- Fr
- Elterngeld bei Mischeinkünften - Werbungskosten im Rahmen der angestellten Tätigkeit