Bumiri
Mein Lebensgefährte und ich machen in der Regel keine Steuererklärung. Wir sind Angestellte und wenn wir sie gemacht haben müssten wir weder nachzahlen, noch haben wir etwas bekommen. Müssen wir jetzt extra zum Kindergeldantrag (Kind wird im September 2022 geboren) eine Lohnsteuerklärung machen?
Hallo, die Abgabe einer Einkommenssteuererklärung ist verpflichtend, egal, was dabei rauskommt, wenn (bei gemeinsamer Veranlagung) einer mehr als 9.744 €/ Jahr verdient hat. Wenn Sie dies länger nicht gemacht haben, kann noch gewaltiger Ärger auf Sie zukommen. Das Finanzamt weiß ja nicht, was Sie für Einkünfte hatten. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Unabhängig vom Kindergeld müsst ihr sowieso eine Steuererklärung für 2022 machen, weil ihr Elterngeld als Lohnersatzleistung beziehen wollt.
Bumiri
Für 2022 ist klar, dass wir da eine machen müssen auch für 2023 wenn ich 12 Monate und der Vater 2 Monate Kindergeld bezieht. Aber ich meine für das Jahr 2021 zum bloßen Stellen des Antrages damit das Amt Rückwirkend den Verdienst einsehen kann. Das kann es doch auch wenn es den Lohnsteuerbescheid 2021 vom Arbeitgeber an uns bekommt.
Mitglied inaktiv
Nein für 2021 braucht ihr keine Lohnsteuer machen.
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