Vicky167
Sehr geehrte Frau Bader, wir haben zwei gemeinsame Kinder. Mein Ehemann hat noch ein weiteres aus erster Ehe. Bezüglich des Antrags auf Kindergeld bitte ich um kurze Mitteilung, ob mein Ehemann für unsere beiden gemeinsamen Kinder das Kindergeld beantragen muss, um das erste Kind, welches bei der Kindesmutter lebt, als sog. "Zählkind" berücksichtigt zu bekommen. Momentan erhalte ich (ö. D.) das Kindergeld für unsere beiden gemeinsamen Kinder. Gilt der Zählkindvorteil auch für mich, weil wir verheiratet sind oder wird dieser nur bei meinem Ehemann berücksichtigt? Vielen Dank!
Hallo, der zähe Kindervorteil zählt nur für den, der ihn hat. Also Ihr Mann. Liebe Grüße NB
desireekk
... und obwohl ich die Antwort ganz genau weiß willst du es von mir nicht wissen? Gruß D
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