Guten Tag Frau Bader,
wegen ständiger Unzuverlässigkeit bzgl. der Unterhaltszahlungen des KV erfolgt diese seit 2020 mittels Lohnpfändung. Nun wechselt der KV zum 01.01. den Arbeitgeber und bat mich, die Lohnpfändung aufzuheben. Weder neuer AG noch mtl. Gehalt beim neuen AG sind bekannt. Auf Grund der jahrelangen Scherereien bzgl. der Unzuverlässigkeit des KV möchte ich an der Lohnpfändung jedoch weiter festhalten. Das Jugendamt sagt, es will diese erst wieder einleiten, wenn es erneut zu Zahlungsverzögerungen kommt. Kann ich auf die Weiterführung der Pfändung (nach Ermittlung und Ausstellung auf den neuen AG) bestehen oder kann das das Jugendamt allein entscheiden?
Danke und beste Grüße.
von
minima4
am 19.12.2022, 20:14
Antwort auf:
Lohnpfändung Unterhalt
Hallo,
neuer AG, neue Pfändung.
Ich gebe Desi aber recht, einen guten Eindruck macht das nicht. Ich würde mal schauen, wenn es nicht klappt bleibt Ihnen nichts anderes übrig.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.12.2022
Antwort auf:
Lohnpfändung Unterhalt
Nunja, Du hast einen Titel, korrekt?
Dann kannst Du "morgen" wieder los und pfänden.
Das blöde ist halt, der Vater ist jetzt erst Mal wieder in der Probezeit. Und AGs sind nicht überbegeistert wenn gleich mit der ersten Gehaltsabrechnung ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss mitkommt. In der Probezeit wo es keinen Grund zur Beendigung der Arbeitsverhältnisses braucht... und was wäre dann dir geholfen?
ICH würde: die Lohnpfändung aussetzen mit dem klaren Hinweis dass bei der ersten säumigen Zahlen das Ding am selben Tag wieder rausgeht.
VG
D
von
desireekk
am 20.12.2022, 03:28