Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe mit der Suchfunktion leider keine passende Antwort gefunden, aber vielleicht kann mir das jemand hier beantworten. Meine Elternzeit endet im Herbst 2011, ich bin dann mit inzwischen 3 Kindern seit insgesamt 8 Jahren in Elternzeit. Vollzeit arbeiten ist ausgeschlossen, da wir keinerlei Verwandte hier vor Ort haben, die bei der Kinderbetreuung unterstützen könnten (außerdem will ich gar nicht mehr Vollzeit arbeiten, ich habe mich ja bewußt FÜR 3 Kinder entschieden) Einen befriedigenden Teilzeit-Job als Kunststoffingenieurin und ehemals Projektleiterin zu kriegen ist wohl ziemlich schwierig (und ich weiß bisher noch nicht, ob mein AG überhaupt darauf anspringen würde, werde demnächst einen Termin vereinbaren). In all meinen Überlegungen wie und was tut sich die Frage auf, was eigentlich wäre, wenn ich NICHT wieder arbeiten gehe und zu Haus bleibe. Muß ich mich arbeitslos (arbeitssuchend) melden und dann ggf irgendwelche Fortbildungen machen? Wie sieht die RV-Fortzahlung aus? Können ich und die Kinder bei meinem Mann krankenversichert werden? (Derzeit habe ich und die Kids eine andere KK als mein Mann, aber zahle keinen Beitrag) Ich hoffe, es war nicht zu viel und zu kompliziert, wäre schön, wenn jemand Antworten für mich hätte ;-) LG Tanja
Hallo, 1. ArbGeld 1 bekommen Sie nur, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Bei halben Tagen sind das zB 50 % ArbGeld 1. 2. Sie müssen sich nicht arbeitssuchend melden, kann Sie keiner zu zwingen 3. RV nur bei Job. Während des Arbeitslosengeld I Bezuges werden die Beiträge für die Rentenversicherung weiter von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt 4. KK ja, wenn er gesetzlich versichert ist Liebe Grüsse, NB
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