Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, heute rief mich mein Chef an und sagte mir, dass ich ab nächstem Monat (Juni) ins Krankengeld fallen würde und sich das dann auf mein Mutterschaftsgeld und mein Elterngeld auswirken würde. Ich war vom 12.03.19-30.03.19 mit ICD Code O26.88 G und O60.1 G krankgeschrieben und vom 06.05.18-01.06.19 (ab dem 01.06 beginnt auch der Mutterschutz) mit dem ICD Code O26.88 G. Ich würde dann Ende Juni ja eh Mutterschaftsgeld bekommen normal 13€ von der Krankenkasse und 37€ Differenz von meinem Chef bis zum vollen Gehalt, kann dies dann ins Krankengeld reinfallen? Bzw. muss mein Chef dann nur die Differenz bis 65% von meinem ursprünglichen Gehalt zahlen, die dem Krankengeld entsprechen würden? Und wirkt sich das dann auf mein Elterngeld aus? Ich wurde ja bis jetzt voll bezahlt und ab nächstem Monat ist Mutterschutz. Liebe Grüße
Hallo, bitte Frage neu stellen mit der Zusatzinfo: waren das schwangerschaftsbedingte Erkrankungen? Liebe Grüße NB
mellomania
waren das schwangerschaftsbedinkte krankmeldecodes oder unaghängig von der schwangerschaft?
Dojii
Da google ausspuckt, dass beides schwangerschaftsbedingte Codes sind, hat das Ganze keine Auswirkungen auf dein Elterngeld bzw. Mutterschaftsgeld.
Mitglied inaktiv
Die Krankschreibungen waren schwangerschaftsbedingt.
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, meine Tochter ist am 13.12. geboren. Der Mutterschutz startete am 24.10.18 und endet am 07.02.19. Bis zum Ende des Jahres war ich Vollzeit im öffentlichen Dienst beschäftigt. Entsprechend meiner Bezüge wurde der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld auf Basis meiner Entgeltabrechnungen der Monate Juli, August und September 18 e ...
Mein AG hat mein Mutterschaftsgeld im August bis Rückwirkend zum Mai reduziert und die Summe sofort verrechnet und das letzte Gehalt gekürzt. Die Leistungsbeurteilung wurde mir im Mutterschutz zugestellt (Mai) und die Personalabteilung behauptet es ist alles richtig so. Stimmt das?
Hallo Frau Bader, meine Frau wird bis zum 30. Juni 2025 vollzeit arbeiten. Zum 01. Juli 2025 wird sie in eine Teilzeitanstellung wechseln. Am 09. Juli 2025 beginnt ihr Beschäftigungsverbot. Meiner Info nach ergibt sich das Mutterschaftsgeld aus dem durchschnittlichen Gehalt der letzten drei Monate. Ist dies auch in unserem Fall so, obwohl me ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin erneut schwanger und momentan noch in Elternzeit von Kind 1. Ich würde demnächst die Elternzeit beenden, um in den Mutterschutz von Kind 2 zu gehen. Vor Kind 1 habe ich Vollzeit gearbeitet. Ich arbeite momentan Teilzeit in Elternzeit und bekomme eine Gehaltserhöhung ab dem 01.04.25 (Beispiel: 4000,00 € brutto b ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin selbstständig und bekomme während meines Mutterschutzes Krankengeld von meiner KK (ich bin freiwillig versichert). Sowohl vor, als auch nach der Geburt werde ich aber noch Geld aus dem 1. und 2. Quartal 2025 erhalten. Führt dies zu einer Kürzung, bzw. einer Streichung des Krankengeldes? Ab der Zeit des Muttersch ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage zur korrekten Berechnung des Arbeitgeberzuschusses beim Mutterschaftsgeld im Falle einer Entgeltänderung. Meine Firma hat aufgrund schlechter Wirtschaftslage für das Quartal 1 2025 die 4-Tage-Woche (mit entsprechender Entgeltreduzierung) als Einsparmaßnahme ausgerufen. Die Mitarbeiter konnten dieser ...
Hallo Frau Bader, ich bin ausschließlich geringfügig beschäftigt (530€ monatl. Netto) und bin über meinen Mann familienversichert. Ich bekomme also das Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für soziale Sicherung in Höhe von einmalig 210 €. Wie berechnet sich nun der Arbeitgeberzuschuss? Auf der einen Seite heißt es ja, der Arbeitgeberzuschuss soll ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich des Mutterschaftsgelds. und zwar ist meine Situation folgende: Ich befinde mich aktuel noch in Elternzeit, übe aber bei meinem Hauptarbeitgeber bis voraussichtlich zum Ende der Elternzeit einen Minijob aus. Nun wäre meine Frage, aus welcher dieser beiden Tätigkeiten ich Mutterschaftsgeld ...
Guten Tag Frau Bader, Bei mir liegt folgende Situation vor: Die Elternzeit für meinen älteren Sohn endete am 27.06.25. Der Mutterschutz für meine erneute Schwangerschaft begann am 21.07.25. Damit die Elternzeit meines Sohnes passgenau zum 21.07.25 endet, habe ich die Elternzeit nur bis zum 20.07.25 verlängert. Da ich während meiner Eltern ...
Guten Abend, Ich habe eine Frage zu meinem Mutterschutz. Meine erste Tochter ist am 29.04.2023 geboren. Elternzeit habe ich 3 Jahre genommen - bis zum 29.04.2026. Gearbeitet in Teilzeit in Elternzeit habe ich vom 29.04.2024 bis 31.07.2025. Nun bin ich erneut schwanger und war vom 31.07.2025 bis zum 01.09.2025 ganz normal in Elternzeit mein ...
Die letzten 10 Beiträge
- Vorzeitige Beendigung der Elternzeit wegen erneuter Schwangerschaft – Frage zur Besoldung und Beschäftigungsverbot (Beamtin in Hessen)
- Stillzeit in der Tierarztpraxis
- Elternzeit
- Urlaub aus Mutterschutz Zeit nehmen
- Rückfrage zu Elterngeld und Partnermonate / Sind Änderungen der Aufteilung Elterngeld / ElterngeldPlus möglich?
- Kinderärztin möchte keine Verordnung für eine KG ausstellen-Gründe?
- Elterngeldantrag, alleinerziehend
- Resturlaub nehmen in Teilzeitarbeit in Elternzeit
- Resturlaub nehmen in Teilzeitarbeit in Elternzeit
- Erneuter Kinderwunsch in Elternzeit