Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, nach meiner 2 jährigen Elternzeit (ende 31.3.10) wollte ich nach Inanspruchnahme von 5 Tagen Resturlaub wieder bei meinem bisherigen Arbeitgeber anfangen, was ich ihr auch schriftlich mitteilen sollte. Nach mehreren Gesprächen mit meinem AG und der Bitte um TZ-30 Stunden, habe ich mich dafür entschieden wieder VZ (40Stunden) zu arbeiten, da ich vor die Wahl gestellt wurde 20 oder 40 Stunden. Ich erklärte meinem AG dass ich mit dem Gehalt für 20 Stunden nicht auskomme, da ich den Krippenplatz zahlen muß, mir wieder ein Auto kaufen muß,Versicherung zahlen...Mein AG bestätigte mir mündlich die Wiederaufnahme meiner Arbeit in VZ. Am 2.4.10 erhielt ich meine Kündigung (datiert auf den 1.4.)zum 31.08.10, ohne Angabe von Gründen sowie eine Befreiung von der Arbeitspflicht. Ich war seit 1.7.99 dort beschäftigt, sowie 2 weitere Mitarbeiter in VZ und 1 in TZ. Seit 2001 noch ein AN in VZ. Von einer Kollegin weiß ich, dass mein AG jemanden anderes für 20 evtl. auch mehr Stunden einstellen will und wahrscheinl. auch meine Vertretung weiterbeschäftigen wird. Ich verstehe meinen AG absolut nicht, ich mußte mein Kind in die Grippe bringen (Eingewöhnung seit 2 Wochen), das kann ich ja jetzt schlecht wieder rückgängig machen. und sie wußte, dass ich mir ein Auto kaufen muß usw. trotzdem läßt sie mich in dem Glauben, meinen Arbeitsplatz wieder antreten zu können. Ist sowas rechtens oder kann ich mich dagegen wehren? Steht mir eine Abfindung zu ? Vielen Dank für Ihre Antwort
Hallo, wenn der Ag mind. 15 AN hat, besteht ein Anspruch auf TZ. Er muss betrieblich begründen, warum er Ihnen die beantragten Std. nicht gewähren will Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Dagegen würde ich mich wehren vor dem Arbeitsgericht. Das ist doch reine Willkür , Du hast Dir ja nix zu schulden kommen lassen. Und dann eine dicke Abfindung aushandeln !
Mitglied inaktiv
Hallo Mini, habe eine ähnliche Situation und war heute beim Anwalt. Da es sich hier um einen Kleinbetrieb hat kann Dein AG Dir jederzeit ohne Angaben von Gründen form- und fristgemäß kündigen. Da bei Kleinbetrieben das Kündigungsschutzgesetz nicht gilt, ist diese Kündigung erstmal rechtens, es sei denn sie ist sittenwidrig oder diskriminierend. Ich denke nicht, daß die mündliche Zusage dich irgendwie rettet, und wenn Du freigestellt bist, bekommst Du ja Dein Gehalt bis Ende August. Wie das jetzt mit der neuen Kollegin ist, weiß ich nicht, aber da wird Frau Bader bestimmt etwas zu sagen können. Das mit der Abfindung solltest Du trotzdem versuchen. Viele Grüße Kerstin
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