Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader! Im Moment Kann ich ja nicht Arbeiten wegen der Schwangerschaft.Also muß ich ein Artest abgeben sonst wäre das ja ein Kündigungsgrund oder nicht.Da ich mich ja jetzt bei meinen Mann Familienversichert habe bekomme ich den trozdem Mutterschaftsgeld oder geht das nicht weil ich zwischendurch auf 630 Basis als Zahnarzthelferin in meiner Firma ausgeholfen habe.Wie gesagt in der Assistenz kann ich nicht mehr arbeiten und an der Information geht dasd nicht da ich diese Tätigkeit noch nie aufgenommen habe.Wie verhält sich das jetzt mit meiner arbeit,die Ganztagskraft geht ja nun nicht mehr.Ist es richtig das Mein Arbeitsverhältnis der Ganztagskraft erloschen ist und das ich praktisch auf 630Basis meinen Job behalte bis nach der Entbindung des 2kindes.Entbindungstermin ist der 3.9.2001..Mein Erziehungsurlaub von meinem 1.Sohn endete ja am 23.1 und am 24.1 wurde ichja Krankgeschrieben ,muß mein Chef mir eine Lohnfortzahlung geben oder nicht.Ich habe ja bis heute ja keine Vertragsänderung bekommen.Oder gilt es nicht weil ich auf 630Basis gearbeitet habe.Wie verhält es sich jetzt mit meinem Job.
Hallo, sorrys, das sind zu viele Fragen durcheinander. Wenn Sie nicht arbeiten können und ein Attest haben, bekommen Sie Ihr normales Gehalt weiter. Und sind weiter selbständig kk-versichert. Wenn Sie kündigen (was unklug wäre) bekommen Sie kein Mutterschaftsgeld, sondern höchstens einmaliges Entbindungsgeld. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Tut mir leid das ich nochmals frage.Bekomme ich auch Geld wenn ich nur Stundenweise gearbeitet habe und dann wiederum ein paar Wochen oder Monate nicht.Das heist ich habe ein Stundenlohn beommen auf 630Basis.Ich habe nur gearbeitet wenn ich gebraucht wurde.
Mitglied inaktiv
Tut mir leid das ich nochmals frage.Bekomme ich auch Geld wenn ich nur Stundenweise gearbeitet habe und dann wiederum ein paar Wochen oder Monate nicht.Das heist ich habe ein Stundenlohn beommen auf 630Basis.Ich habe nur gearbeitet wenn ich gebraucht wurde.
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