Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung während Elternzeit / neue SS

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kündigung während Elternzeit / neue SS

obscurite

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Hallo ich hoffe Sie können mir mit einer Info /Rat oder auch nur eine persönliche Meinung zur Seite stehen. Mein AG ist Insolvent und das Insolventverfahren wurde eröffnet. Ein Investor hat Teile der Firma übernommen. Um den Standort am Laufen halten zu können bleibt u.a. 1 Mitarbeiter in der IT bestehen (= meine Abteilung). Der Insolvenzverwalter hat nun bei der KVJS beantragt, dass man mich (derzeit in Elternzeit) kündigen kann mit der Begründung, dass der übrigbleibende Mitarbeiter der Abteilungsleiter sei und daher gar nicht mit mir vergleichbar wäre zum einen weil allein er das Knowhow über alle Systeme hat und eben weil es der Abteilungsleiter sei; alle übrigen Teile der IT würden stillgelegt werden. Jetzt ist aber folgendes 1.) ich bin erneut schwanger, was der AG aber noch nicht weiß. Habe morgen ohnehin einen Kontrolltermin und würde mir dann gleich eine Bescheinigung beim Arzt ausstellen lassen. 2.) der im Begründungsschreiben genannte Abteilungsleiter hat selbst gekündigt, stattdessen soll ein anderer (mir nicht übergeordneter) Mitarbeiter für die Position eingesetzt werden. Meine Fragen: 1.) Selbstverständlich werde ich die KVJS und meinen AG darüber informieren, dass für mich auch das MuSchuG gültig ist, weil dann muss der Antrag über eine andere Behörde abgewickelt werden. Muss der AG dann eigentlich einen neuen Antrag stellen oder leitet die KVJS das dann an das Regierungspräsidium FR weiter? 2.) Für wie gewichtig halten Sie die Argumentation durch den Insolventverwalter dass man mir kündigt, weil der Abteilungsleiter nicht mit mir vergleichbar sei auch im Hinblick, dass der Abteilungsleiter selbst gekündigt hat und der einzig noch verbliebene Mitarbeiter über meinen Bereich nur wenig Knowhow hat. Ich dachte ja eigentlich, dass man mir gar nicht kündigen kann solange meine Abteilung noch existiert. 3.) Im Fragebogen der KVJS steht u.a. drin ob ich nach meiner Elternzeit wieder im Unternehmen arbeiten möchte .. a) Wie ist die Frage zu verstehen, welche Auswirkung hat es wenn ich ankreuze 'ja' welche wenn ich ankreuze 'nein' b) ist es für mich positiv wenn ich der KVJS mitteile, dass ich nach der Elternzeit völlig flexibel zur Verfügung stehe und dies bereits bei meinem AG vor der aktuellen Elternzeit so genannt habe .. sprich von 20% (aktueller Vertrag) bis 100% Beschäftigung? 4.) Halten Sie es für sinnvoll die KVJS darauf hinzuweisen, dass nach Sichtung des Sozialplans (mit Namensliste) ALLE Mitarbeiter in Elternzeit oder Schwerbehinderung gekündigt werden soll? 5.) Macht es Ihrer Meinung nach Sinn damit zu argumentieren, dass ich nach der erneuten Entbindung gedenke (bzw. gedacht habe) bis zu 3 Jahre EZ zu nehmen und dass aus heutiger Sicht nicht abgeschätzt werden kann ob ich im Nov 2017 eine unzumutbare wirtschaftliche Belastung für das Unternehmen bin und man dies allenfalls zu einem späteren Zeitpunkt auf anderer Ebene (persönl. Verhandlungen) klären müsste? Ich hoffe meine seltsamen Fragen sind halbwegs verständlich. Mir ist schon klar, dass Sie mir keine definitiven Aussagen geben können, da mein Fall sehr spezifisch ist .. wäre aber dennoch dankbar um einen Tipp, Rat oder Meinung. Vielen Dank.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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obscurite

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Ich möchte kurz zu Ihrer Antwort Stellung nehmen. Selbstverständlich habe ich den Hinweis gelesen, deshalb habe ich am Anfang und Ende geschrieben, dass mir ein Rat, Tipp oder eine persönliche Meinung durchaus reicht. Wenn Ihr Rat ist mich an einen Anwalt vor Ort zu wenden oder wenn ihr Tipp gewesen wäre mich zunächst mit dem Arbeitsamt auseinanderzusetzen oder oder oder wäre mir das ja alles recht gewesen. Möchte nur nicht, dass ich jetzt ins Bild rücke ich hätte eine ausführliche Einzelberatung erwartet .. denn genau DAS hab ich im Rahmen dieses Forums NICHT erwartet. Schade dass ich so hingestellt wurde .. danke trotzdem für Ihren Rat, wenn der einzige Weg über eine kostenpflichtige Beratung geht nehme ich jedoch lieber jemand in Anspruch mit dem ich Face2face kommuniziere. Danke trotzdem für Ihr Angebot. Grüße Obscurite


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