LN912
Hallo Frau Bader, ich habe am 21. April 2012 mein zweites Kind entbunden und bei meinem Arbeitgeber eine Elternzeit von zwei Jahren beantragt. Nun möchte ich jedoch nach einem Jahr wieder arbeiten gehen, allerdings nicht mehr bei meinem alten Arbeitgeber. Ich habe bereits eine neue Stelle, welche ich ab 15.05.2013 antreten werde. Meinem alten Arbeitgeber habe ich die Kündigung zum 28.02.2013 Mitte Januar per Email vorangekündigt und am 30.01.2013 per Einschreiben mit Rückschein schriftlich zugestellt, mit der Bitte um Bestätigung der Kündigung. Bis heute habe ich vom meinem Arbeitgeber keinerlei Reaktion auf mein Kündigungsschreiben erhalten. Wie wäre nun weiter zu verfahren? Soll ich einfach anrufen? Vielen Dank! LN912
Hallo, eine Kündigung ist eine einseitige bedürftige Willenserklärung. Sie haben also alles getan und brauchen, außer für das Zeugnis et cetera keinen weiteren Kontakt zum Arbeitgeber aufzunehmen. Die Kündigung ist auch so wirksam. Liebe Grüße, NB
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