Hallo, ich bin zurzeit in Elternzeit und erhalte Elterngeld. Mein Elterngeld läuft im Mai aus, Elternzeit hab ich bis September. Ich möchte meine Arbeit kündigen und wollte fragen wenn ich im Mai kündige. Ob ich dann Arbeitslosengeld bekomme. Mein Sohn geht ab August in die Kita. Ich wäre für den Arbeitsmarkt da. Ich war vom 1.12.18- Juni 20. Arbeitslos. Ich glaube das ich ein Monat Sperre bekommen werde. Ich danke für ihre Antwort.
von
Beata88
am 03.12.2020, 06:05
Antwort auf:
Kündigung und Arbeitslosengeld
Hallo,
etwas verworren.
Also, wenn Sie selber kündigen, bekommen Sie eine Sperre, es sei denn, es gibt einen sachlichen grund (zB Umzug wegen Familienzusammenführung).
Ansonsten bekommen Sie ARbGeld 1 ab dm Zeitpunkt, ab dem Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Die Kündigungsfrist zum ende der EZ ist 3 Mo., während der EZ sind es die vertraglichen/ gesetzlichen Fristen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.12.2020
Antwort auf:
Kündigung und Arbeitslosengeld
War bis Juni 2019 Arbeitslos nicht bis 2020.
von
Beata88
am 03.12.2020, 06:27
Antwort auf:
Kündigung und Arbeitslosengeld
Du bekommt 3 Monate Sperre, wenn Du selber kündigst, außer Du hast einen guten Grund für die Kündigung. Und danach nur Arbeitslosengeld in dem Umfang, in dem Du arbeiten könntest.
Warum suchst Du Dir nicht einen Job, dann wirst Du erst gar nicht arbeitslos? Oder Du beißt in den sauren Apfel und bleibst zunächst bei Deinem Arbeitgeber, bis Du etwas Neues hast.
Wie lange hast Du Elternzeit angegeben? Du darfst bis 30 Stunden/Woche in Elternzeit mit Genehmigung Deines Arbeitgebers auch woanders arbeiten.
von
Port
am 03.12.2020, 06:56
Antwort auf:
Kündigung und Arbeitslosengeld
Warum so kompliziert
Wie lange hast du Elternzeit gemeldet? Waren es 2 Jahre? Hattest du egplus gewählt
Bei einer Sperre bekommt man 3! Monate keine Leistungen. Bei einer Kündigung zu Mai wärst du dann nicht versichert. Anders wenn du erst zum Ende der Elternzeit kündigst. Sperre hängt von den Umständen ab.
Wenn es ums Geld geht, warum arbeitest du ab Mai nicht in Teilzeit. Bis zu 32 h die Woche sind dann erlaubt
Mitglied inaktiv - 03.12.2020, 07:02
Antwort auf:
Kündigung und Arbeitslosengeld
Verstehe ich nicht?
Warum kündigst du bevor deine EZ endet und nimmst in kauf eine Sperre zu bekommen und nicht krankenversichert zu sein? Denn mit Kündigung endet deine EZ. Nichts mehr mit Krankenversicherung weil du dann ja auch kein EG mehr bekommst. ALG1 bekommst du auch nur dann wenn dein Kind wirklich betreut ist und dann in dem Umfang in dem Du arbeiten kannst. Wer soll von Mai-August auf das Kind aufpassen? Hast du da eine Lösung bis September-Oktober 21? Denn auch wenn dein Kind ab August einen Platz hat, beginnt da erst die Eingewöhnung. Wie willst du das mit dem neuen AG regeln? Außerdem sind die allermeisten Kinder im ersten Jahr der Betreuung sehr viel häufiger krank. Was glaubst du auf welche Krankenzeiten die frisch eingewöhnten Kinder aktuell kommen wenn die wegen jedem Schnupfen, jedem Husten direkt daheim bleiben müssen? Das machen viele Ag nicht lange mit und du wärst wohl noch in Probezeit und sofort kündbar. Schutz der EZ fällt beim neuen AG nämlich weg, der ist an die Vereinbarungen welche du mit deinem jetzigen getroffen hast nicht gebunden. Du müsstest, um Kündigungsschutz zu haben, beim neuen AG also neue EZ einreichen.
Falls du wegen des fehlenden EG arbeiten musst, warum arbeitest du dann nicht innerhalb der EZ? Ab 2021 darfst du das mit bis zu 32 Std die Woche mit EG-Bezug, in der EZ bis zu 30 Std die Woche. Denke aber das wird angepasst werden auf beides 32 Std. Und zwar bei deinem eigentlichen AG, oder mit dessen Zustimmung auch woanders. Also perfekte Option um sich in Ruhe umzuschauen, bei dem neuen erst einmal in TZ zu arbeiten und dann erst zu kündigen wenn man sicher ist, das ist wirklich der richtige. Noch besser, ich würde versuchen solange wie möglich in EZ zu bleiben, außer du willst/musst wirklich unbedingt über 32 Std arbeiten und deshalb bei dem eigentlichen AG nun schon beantragen die EZ zu verlängern. Da du weniger als 2 Jahre eingereicht hast, kann er dem widersprechen. Und dann würde ich mir irgendwann, wenn du einen anderen AG gefunden hast, das OK holen in der EZ woanders zu arbeiten. Gibt er es, alles super. Gibt er es nicht, kannst du immer noch überlegen zu kündigen. Oder du nimmst in kauf das er dir kündigt, wenn es auffliegt das du ohne seine Zustimmung woanders arbeitest. Kündigungsfristen wären zum tag genau auf dem deine EZ endet 3 Monate, kündigst du zu einem anderen Datum, dann die vertraglichen. Also nichts was man wirklich jetzt schon entscheiden muss.
Dein Plan so macht absolut keinen Sinn und ist gerade aktuell mit Corona extrem störanfällig. In den meisten Gegenden in Deutschland steigen die Arbeitslosenzahlen gerade sprunghaft, da werden die AG nicht gerade nach Jungmamies mit Babys suchen. Bedenke auch bitte das.
von
Felica
am 03.12.2020, 08:10