Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung nach elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kündigung nach elternzeit

olesja88

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Hallo, Ich möchte nach der Geburt eine elternzeit von drei Jahren nehmen.Ich habe noch 17 Tage resturlaub von der Zeit vor dem Mutterschutz, da ich im Beschäftigungverbot war. Meine Frage ist: falls ich nach Beendigung der elternzeit nicht wieder vollzeit in den beruf einsteigen möchte und mein Arbeitgeber mir keine teilzeitstelle genehmigen kann/will, muss ich dann kündigen um einen anderen Job anzunehmen und muss ich dann nur die 4 Wochen Frist einhalten? Wie ist es mit den resturlaubstagen?Soll ich die zuerst nehmen und danach den Kündigungstag richten?Als zb ich müsste meine Stelle zum 1.08 antreten, nehme mir direkt nach der elternzeit meinen Urlaub der dann bis zb zum 17.08 gehen würde...müsste ich die Kündigung zum 18.08 oder halt zum 01.09 ausstellen?Ich hoffe ich konnte meine frage gut erklären?!? Mfg


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EZ, wenn: - mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EZ) - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 3 Mo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG bis 1 Mo. vor Beginn plausibel darlegen) - die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet. Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist uU verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt. Viel hierzu bei www.teilzeit-info.de Wenn man damit nicht zurecht kommt und kündigen will, steht in der Regel keine Abfindung zu – es sei denn, es ist im Vertrag, der Betreibsvereinbarung oder dem Tarifvertrag so geregelt. Noch bestehende Urlaubsansprüche werden dann ausgezahlt. Liebe Grüsse, NB


Sternenschnuppe

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Du musst drei Monate zum Ende der Elternzeit kündigen. Denke daran dass Du dann eine Sperre vom Amt bekommst bei Eigenkündigung. Lass Dir auf jeden Fall bestätigen dass er keine Teilzeit anbieten kann. Und belege dass Vollzeit nicht mit den Betreuungszeiten passt. Dann verfällt die Sperre vielleicht. Also zeitig auf Jobsuche gehen. Urlaub wird danach ausgezahlt, aber auch dieser aufs ALG angerechnet.


olesja88

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Danke für die schnelle Antwort.. Das mit der sperre hab ich mir auch schon gedacht... Was ist wenn ich den Urlaub nicht ausgezahlt haben möchte? Ich finde das da einfach zu viele steuern von runter gehen..Kann ich den dann also nicht vorher nehmen?!?


Sternenschnuppe

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Ich habe ihn mir in der Elternzeit auszahlen lassen. Immer so dass 400€ etwa zusammenkamen im Monat. Ging über ein paar Monate und war ein netter Zuschuss :-) Weiss aber nicht ob der AG dazu verpflichtet ist, denke nicht. Aber nett nachfragen schadet sicher nicht. Bin selbst hingefahren und hab das mit der Personalerin ausgerechnet und dann beantragt. Ich meine es ging über 4 oder 5 Monate.


desireekk

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Hallo, wenn Du genau zum Ende der EZ auf den tag kündigen willst, dann hast Du 3 Monate Kündigungsfrist und bekommst den Urlaub ausgezahlt. da es dein einziges Einkommen sein wird, sind die Steuern nicht ganz so dramatisch. Wenn Du aber erst mal direkt nach der EZ den Urlaub nehmen willst, also quasi aus der EZ wiederkommst, dann hast Du deinen normalen Kündigungsfristen laut Arbeitsvertrag, NICHT das ende des Urlaubsanspruches. UND der AG muss dir den Urlaub da auch nicht genehmigen, d. h. Du läufst Gefahr, dass Du dann arbeiten musst nach der EZ weil er aus betr. keinen Urlaub gibt. Gruss Désirée


IngoAC

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Moin, wenn du es schaffen kannst den Urlaub nach der EZ zu nehmen hast du mehr davon, da du nicht nur die Urlaubstage ausgezahlt bekommst, sonder auch die Wochenenden zwischen den Urlaubstagen bezahlt werden. LG Ingo


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