Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung nach Befristung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kündigung nach Befristung

Mitglied inaktiv

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Ich war in einer Firma 1 1/4 Jahr immer nur befristet, und dann jeweils wieder verlängert ,angestellt. Nun sollte am 24.2. ein festes Arbeitsverhältnis draus werden und ich bekam die Kündigung. Angeblich wäre ich zu oft krank gewesen(Anmerkung: in den 15 Monaten insgesamt 18 Tage) und wer weiß,ob ich nicht noch öfter krank "mache",wenn ich fest angestellt bin.So wurde es mir persönlich gesagt! Das ist ja schon eine Frechheit,wo ich doch wirklich nur daheim blieb,wenn es wirklich nicht ging und noch nicht mal,wenn mein Kind erkrankt war. Nun meine Frage ist die denn rechtens mit der Begründung?Denn offiziell steht in den Papieren für das Arbeitsamt "Ende des befristeten Vertrages" Und wie oft darf der AG denn Befristungen verlängern.Mehr als zwei Mal?(bei mir drei Mal) Vielen dank für ihre Antwort Conny


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Dein Arbeitgeber lässt deinen befristeten Vertrag nun einfach auslaufen. Da brauch er noch nitmal kündigen, dich lediglich informieren, daß er dich nicht weiterbeschäftigt. Von daher ist die Angabe auf den Papieren fürs AA schon richtig. Mit den Verlängerungen bin ich mir nicht sicher, ich glaub, da kommt es auch auf den Berufszweig an.. aber mittlerweile leider Alltag :o(


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