Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung in der Schwangerschaft

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kündigung in der Schwangerschaft

Mitglied inaktiv

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Hallo, ich weiß nicht mehr weiter. Ich bin schwanger und habe das vor 3 Tagen meinem AG mitgeteilt. Seine ersten Worte waren, dass könne er sich nicht leisten. Nun sucht er nach einer Möglichkeit mich los zu werden und hat sich folgendes überlegt. Er kündigt mich wegen schlechter wirtschaftlichen Lage. Er weiß das er eigentlich keine Chance hat, aber er hofft darauf das ich mitspiele. Ich soll nicht sagen, dass er von meiner Schwangerschaft wusste und der Kündigung zustimmen. Wenn ich auf meine Rechte bestehe, würde er den Laden zu machen, waren seine Worte. Ich verstehe das als Drohung. Nun weiß ich nicht was ich tun soll. Lehne ich ab, habe ich Angst vor der Reaktion und den Auswirkungen. An wen kann ich mich wenden? Am liebsten würde ich aus dieser Sache rauskommen und mich nur noch auf meine Baby konzentrieren. Leider ist das unter solchen Umständen nicht wirklich möglich. Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, er kann nicht kündigen. Hierzu muss das Gewerbeaufsichtsamt die Zustimmung erteilen u da werden Sie vorher angehört. Wenn es trotzdem genehmigt wird, müssen Sie einen Anwalt nehmen. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallöchen, also auf so ein mieses Spiel würd ich mich nicht einlassen. Das ist ja wohl ein Witz. Lass es doch drauf ankommen. Er wird den Laden wohl kaum zu machen. Dann wäre er schön blöd. Du hast Kündigungsschutz. Da kann er nichts dran machen. Ist nunmal Risiko, wenn man Frauen einstellt, die ja auch mal Kinder bekommen. Eigentlich ja nicht ungewöhnlich. Aber manche Chefs sind immer wieder total vor den Kopf geschlagen, wenn auf einmal Frauen Kinder bekommen :) Als hätten sie das noch nie gehört. Kündigen kann er dir nicht, und du solltest in nichts einwilligen. Sonst gibts auch vom Arbeitsamt nix. Wenn er den Laden wirklich dicht macht, dann bekommste wenigstens Arbeitslosengeld. LG Mareike


Mitglied inaktiv

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Grundsätzlich ait das zuständige Aufsichtsamt für Deine Fragen und Ängste zuständig, oft das Gewerbeaufsichtsamt. Dort würde ich sofort Kontakt aufnehmen und persönlich dort aufkreuzen und Dein Problem schildern. Sollte Den AG dann hinterher "dreck schleudern", hat er dort schlechte Karten... Viele Grüße und alles Gute! Désirée P. S.: warum sollte er sich denn eine SS nicht "leisten" können? Als Kleinstetrieb hat er doch sowieso quasi selbst keine Kosten...


Mitglied inaktiv

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Ehrlich gesagt verstehe ich auch nicht so Recht die Worte Deines Arbeitgebers. Eine Schwangerschaft ist doch keine Krankheit! Er hat doch alle Zeit der Welt sich einen Ersatz zu suchen, bevor Du in Erziehungsurlaub gehst. Laß Dich nicht auf die Kündigung ein, es entstehen Dir dadurch nur Probleme. Sollte es Deiner Schwangerschaft schaden dem psyschichen Streß stand zu halten, sag es Deinem Frauenarzt. Zusammen werdet Ihr eine Lösung finden. Liebe Grüße Daniela


Mitglied inaktiv

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Hi, lass dich ja nicht darauf ein! Eine Kündigung in der SS ist gesetzeswidrig (egal aus welchem Grund). Mein Chef hat auch Angst gehabt, dass eine Schwangere zuviel kostet (ja was kosten wir denn, er kriegt doch alles von der Krankenkasse erstattet), hat sogar vor dem Gewerbeaufsichtsamt geklagt - ich habe meine Situation dargelegt und damit wurde seine Klage abgewiesen. Das er den Betrieb zumachen müsste, ist doch der blanke Schwachsinn, wenn du in den Mutterschutz gehst, dann kann er doch für die Zeit bis (falls) du wiederkommst, eine andere Kraft einstellen. Wenn er nicht aufhört, dich unter Druck zu setzen, würde ich das meinem FA erzählen und um ein individuelles Beschäftigungsverbot bitten - d. h. du kriegst 100 % Lohnausgleich und musst nicht arbeiten gehen. Dein Chef bezahlt das nicht (keine Angst), er kriegt das von der KK wieder! Und du musst dir das Gesülze nicht anhören (macht einen ja fertig). Sollte es zu dem Beschäftigungsverbot kommen - dann hast du auch für diese gesamte Zeit (incl. der Zeit des Mutterschutzes) Anrecht auf normalen Erholungsurlaub - und den kannst du ja erst nehmen, wenn du aus dem Erz.urlaub wiederkommst. Lass dich nicht unterkriegen!!


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