Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung im Erziehungsurlaub

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kündigung im Erziehungsurlaub

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Liebe Fr. Bader! Meine Tochter ist am 7.1.00 geboren und ich beantragte vorerst 1 Jahr Erziehungsurlaub. Nun wollte ich ihn verlängern lassen und mein Arbeitgeber lehnt ab und kündigt mir, da ich nicht pünktlich zur Arbeit erschien. Im Sept. 2000 wollte ich per Fax verlängern (Übertragungsbestätigung liegt vor), doch darauf kam keine Antwort und ich dachte, es sei alles in Ordnung. Anfang März bekam ich einen unverschämten Brief. Da ich nicht zur Arbeit erschien legten sie mir eine Kündigung nahe. Nach langem hin und her und dem Vorschlag eines Auflösungsvertrages nach Ablauf der 3 Jahre Erziehungszeit, möchte mir mein AG nun doch nicht entgegenkommen. Arbeitslosengeld kann ich nicht beantragen, da ich ja nicht vermittlungsfähig bin, da ich erstens keinen Grippenplatz habe und zweitens das auch gar nicht möchte. Nebenher verdiene ich im Moment 630 DM. Nun meine Frage: Muß ich mich irgendwie um einen neuen Job kümmern, in dem ich vorerst meinen Erziehungsurlaub beende und danach dort anfangen würde. Stellt sich schwierig da, ist aber evtl. möglich. Denn ich habe gehört, daß man in den zwei Jahren ohne AG diese Zeit von der Rente abgezogen bekommt. Oder ist man auch ohne AG im Erziehungsurlaub? Sorry für das Wirr Warr, aber es wäre wirklich mal interessant von jemanden kompeteten zu erfahren, WAS ich denn nun für Nachteile habe, wenn ich 2 Jahre im Erziehungsurlaub keinen AG habe. Bitte antworten Sie bald, Danke, Andrea


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Andrea, wenn ich Sie richtig verstehe, haben Sie im Moment nur den 630 DM-Job. Zu der Kü muss ich leider sagen, dass nach Ihrer SChilderung der AG recht hat. Es gibt keinen Anspruch auf Verlängerung des EU und Stillschweigen stellt auch keine WE da. Da Sie im Moment den 630 er ausüben, sind Sie gar nicht mehr im EU und können daher auch keine Ansprüche daraus ableiten. Im EU ist man nur, wenn man eine "normale" Arbeit hat und diese wegen der Erziehung des Kindes ruhen läßt. Zusammengefasst sind Sie also nicht im EU und haben daraus auch keine Ansprüche. Arbeitslosengeld bekommen Sie nur, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und eine Unterbringungsmöglichkeit für das Kind haben. Gruß, NB


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