Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, unserer Schwiegertochter ist Montag letzter Woche (28.1.) kurz vor Ablauf der Probezeit gekündigt worden. Diesen Dienstag hat sie nun ihre Schwangerschaft bemerkt und hat heute von ihrem Gyn eine Bescheinigung erhalten, dass sie jetzt in der 5. Woche schwanger ist. Kann sie damit die Kündigung anfechten, oder sagt der AG, sie sei rechtlich am Kündigungstag noch nicht schwanger gewesen? Ab wann ist man schwanger? Wenn eine Chance besteht, in welcher Form läuft das dann ab, was muss sie tun? Eile ist ja geboten, am kommenden Montag sin die 14 Tage um. Vielen Dank schonmal für Ihre Antwort
Hallo, Sie muss sich schnellstens an den AG wenden - Frist ist 14 Tage ab Erhalt der Kündigung. Schwanger ist sie in der 5. SSW gewiß. Vorsichtshalber soll sie sich an das Gewerbeaufsichtsamt wenden u sich vom AG schriftliche geben lassen, dass er die Kü. zurücknimmt. Liebe grüsse, NB
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