Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigen oder kündigen lassen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kündigen oder kündigen lassen?

Tini249

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Hallo Frau Bader, folgende Situation: - volles BV 4. Monat bis Ende Schwangerschaft - Umzug während der Schwangerschaft, der eine Wiederaufnahme des Arbeitsverhältnisses nach der Elternzeit unmöglich macht (350km) - Kündigung meinerseits ist nicht gewollt, da ich ja sonst den Anspruch auf ALG verliere, sollte ich nicht sofort einen neuen Job am neuen Wohnort finden Wie verfahre ich hier am besten? - Kündigung vom AG "verlangen" - in gegenseitigem Einverständnis kündigen (allerdings hätte ich dann auch 3 Monate keinen Anspruch auf ALG, oder?) - einfach nicht hingehen (weil nicht möglich) und Kündigung herausfordern? Könnte der AG da finanziell Entschädigung fordern, weil ich bewusst nicht auftauche wegen Böswilligkeit oder so? Was passiert, wenn ich wieder schwanger werde und es dem ALG vor Ablauf der Elternzeit mitteile (und somit wieder im Kündigungsschutz bin)? Wie siehts dann mit arbeiten gehen aus, kann er trotz der Entfernung und der damit verbundenen Belastung für mich als Schwangere verlangen, dass ich arbeiten komme? Danke im Voraus für Ihre Antwort


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, EZ bis zum Ende ausnutzen. Dann stellt sich die Frage, warum Sie umgezogen sind. Wenn es einen sachlichen Grund hat (Ehemann hat neuen Job) sind Sie nicht gesperrt. Ansonsten müssen Sie kündigen o einen Aufhebungsvertrag machen. Der AG hat ja keinen Grund zur Kündigung. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Das Du 100% eien Sperre wegen Arbeitslosengeld bekommst ist falsch. Das kann man durchaus vorher mit dem Amt klären. Zumal wenn es wichtige Gründe für den Umzug gab. Ob man da selbst kündigt oder Aufhebungsvertrag ist egal, gilt für beides. Wegen kündigen lassen, ist die Kündigung selbst herbeigeführt, zB indem Du einfach nicht hingehst, dann gibt es sicherlich Sperre vom Amt. Zudem kann der AG Schadensansprüche geltend machen in bestimmten Fällen. Macht sich auch extrem schlecht im Lebenslauf - nur mal so nebenbei. Wenn Du wieder schwanger wirst, und kein BV bekommst - ja dann kann der AG durchaus auch verlangen das du entweder arbeiten kommst. Egal welche Entfernung), oder eben selbst kündigst. Du hast ja selbst diese Entfernung geschaffen - warum auch immer. Auch Schwangere haben keinen 100% Kündigungsschutz, es gibt durchaus Möglichkeiten die in solchen Fällen dann auch zu kündigen. Und Arbeitsverweigerung dürfte sicherlich ein Grund sein der vor jedem Gericht Stand hält. Zumindestens wenn der AG es formell richtig angeht und sich das auch noch vorher absegnen läßt.


Sternenschnuppe

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Entschuldigung, aber Du hast einen Vertrag unterschrieben, einen Arbeitsvertrag. Entweder erfüllst Du ihn, oder trägst die möglichen Konsequenzen wenn Du ihn nicht erfüllst. Einfach nicht zur Arbeit gehen und Deinen AG damit möglicherweise in Schwierigkeiten bringen, nur weil Du die Konsequenzen Deines Umzugs nicht tragen willst ? Vielleicht freut sich eine Familie darüber wenn Deine Vertretung bleiben kann, deren Vertrag jetzt aber ausläuft,weil Du ja offiziell wiederkommst. Sowas klärt man bevor ! man 350km wegzieht, oder trägt eben die Konsequenzen aus seinem Handeln. Ggf. wenn der Umzug einen belegbaren wichtigen Grund hatte gibt es keine Sperre. Sorry, aber ich verstehe sowas nicht


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