Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Krankschreibung oder Beschäftigungsverbot

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Krankschreibung oder Beschäftigungsverbot

Mitglied inaktiv

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Hallo, ich bin derzeit in der 24. SSW und auf Zervixins. krankgeschrieben. Nun war ich gestern bei einem anderen Gyn. da sich meiner im Urlaub befindet und der meinte, ob mein Gyn. mit mir schon über ein Beschäftigungsverbot gesprochen hätte. Hat sie noch nicht, aber ich denke sie wird es das nächste mal sicher tun. Wie soll ich mich da verhalten? Ist doch sicher besser ein Beschäftigungsverbot zu erhalten, in Bezug auf die Berechnung des Elterngeldes oder?! Wie ist das mit meinem Resturlaub!? Ich würde am 5.Juli meinen letzten Arbeitstag haben und dann noch 4 Wochen Urlaub! Kann ich beschäftigungsverbot haben und trotzdem Urlaub nehmen? Verstehen sie das nicht falsch, ich möchte nicht wegfahren, sondern eher im Sinne der Firma handeln, dass mir der Urlaub nicht nach der elternzeit gegeben werden muß oder wie verhält sich das überhaupt? Ich hoffe, sie verstehen dieses Wirwar?! Danke und Gruß!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Wenn Sie ein gesundheitliches Problem haben, kommt kein BV, sondern eine Krankschreibung in Betracht. Es liegt ja nicht am Betrieb (z.B. Arbeit in der Chemiefabrik). Es wundert mich, dass der Arzt das nicht unterscheiden kann. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo, kann ihre Antwort nicht ganz verstehen und habe auch nicht wirklich eine Atwort auf meine Fragen erhalten! Das Leben meines Kindes ist doch in der 24. Woche in Gefahr, wenn der Muttermund nicht mehr richtig verschließt oder sehe ich das irgendwie falsch? Hoffe sie schauen noch mal und ich würde mich über eine Antwort freuen, die ich auch verstehe! MFG


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