gusti05
Hallo Frau Bader, ich bin in einem Minijob für 35 Stunden im Monat/ 8 Stunden wöchentlich angestellt, also verdiene ich viel weniger als 400 Euro. Nun bin ich in der 8. Woche schwanger. Da ich eine kleine Blutung hatte, hatte mich mein Frauenarzt für 2 Wochen krankgeschrieben (vom 27.01. bis zum 11.02.). Ich war gestern kurz mal auf der Arbeit um mein Lohnzettel abzuholen und um nachzusehen, ob schon der nächste Dienstplan vorhanden ist. In der Woche vom 31.01. bis 05.01. (Sonntags ist immer geschlossen) hatte sie mich nur den 31.01. und 01.02. als krank eingeschrieben und vom 02.02. bis 04.02. Urlaub eingeschrieben. Vom 07.02. - 10.02. hat sie mir frei eingeschrieben und am 11.02. und 12.02. soll ich wieder jeweils 4 Stunden arbeiten. Am 11.02. kann ich schon mal gar nicht gehen, da zählt ja noch die Krankschreibung. Kann meine Cheffin das einfach machen, obwohl ich ja die 2 Wochen krankgeschrieben bin, also anstelle der Krankschreibung mir einfach Urlaub reindrücken und frei geben? Ist es auch rechtens, dass ich Samstag, den 12.02. wieder arbeiten gehen muss, obwohl ich ja bis Freitag krankgeschrieben bin? Pro Tag Krankschreibung bekomme ich 2 Stunden geschrieben, also wäre es ja eine 5-Tage-Woche. Vielen Dank und liebe Grüße Silvana
Hallo, nein, kann sie nicht. Sie sind bei einer Krankschreibung bezahlt freizustellen. Wenden Sie sich an das Gewerbeaufsichtsamt, wenn sie nicht einsichtsfreudig ist Liebe Grüsse, NB
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