Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin jetzt im 6. Monat schwanger und arbeite vollzeit in stehender Tätigkeit in einem großen Baumarkt. Nach Rücksprache mit meinem AG in bezug auf das MuSchG stellt der mir nun zwar keine Sitzgelegenheit zur Verfügung (ist wegen dem Erscheinungsbild nicht gewünscht), gesteht mir aber zu, mich "immer mal wieder" im Pausenraum hinzusetzen. Das funktioniert natürlich überhaupt nicht und so habe ich in den vergangenen beiden Tagen viel mehr als die erlaubten 4 Stunden gestanden. Nach Rücksprache mit meinem FA, bzw. der Arzthelferin gab sie mir 2 Möglichkeiten: 1. Krankmeldung: da ich aber nicht krank bin sondern mich sogar sehr gut fühle, ist das in meinen Augen Betrug. 2. Beschäftigungsverbot: aber nur mit Zustimmung des AG, was der natürlich nicht tun wird, da er mir ja die Sitzgelegenheit im Pausenraum zur Verfügung stellt und es im Endeffekt meine Schuld ist, wenn ich dann immernoch mehr wie 4 Stunden auf den Beinen bin. Ich fühle mich momentan sehr hilflos, da ich schon gerne weiter arbeiten möchte. Gibts es denn nicht eine Variante, die es mir ermöglicht 4 Stunden meinen Job zu machen und darüber hinaus freigestellt zu werden? (lt. Aussage der Arzthelferin wohl nicht... ?) Vielen Dank schonmal Alexandra I.
Hallo, der FA kann Ihnen ein begrenztes BV aussprechen. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, ich arbeite in einer Krankenkasse. es ist ohne Probleme ein "halbes" Beschäftigungsverbot auszusprechen. Wenn Du Dich krankschreiben lässt bekommst Du ja irgendwann Krankengeld und das ist nicht viel. Dann lieber Beschäftigungsverbot. Dein AG kann dagegen gar nix sagen, da auf dem ärtlichen Attest nix weiter steht. lg andrea
Mitglied inaktiv
Danke! Dann versuche ich morgen gleich mal meinen FA davon zu überzeugen, dass es wirklich ein teilzeit BV gibt. Herzliche Grüße Alexandra I.
Mitglied inaktiv
lt. FA können die mir nur ein begrenztes BV ausstellen wenn der AG diesem VORHER AUSDRÜCKLICH zustimmt, am Besten schriftlich... Stimmt das? LG Alexandra I.
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