ROPE83
Liebe Frau Bader, ich werde wegen frühzeitigen Wehen nicht mehr zur Arbeit dürfen. Das Kind soll Ende Februar kommen. Ein Beschäftigungsverbot der FA habe ich heute erschrocken abgewehrt, weil ich dachte, es ist schlecht für den Arbeitgeber. Und weil ich überfordert war. Bin nun auf meinen Wunsch hin erst mal zwei Wochen krankgeschrieben. Inklusive Resturlaub müsste ich insgesamt nur noch 5 Wochen arbeiten, das schaffe ich aber auch laut FA wahrscheinlich nicht mit den jetzigen 2 Wochen AU. Die Frage ist, was ist für beide Seiten günstiger? Beschäftigungsverbot oder 5 Wochen AU mit anschließendem Resturlaub? Urlaubstage würde ich gerne abbauen bevor der Mutterschutz Anfang/Mitte Januar beginnt. Mit bestem Dank! Rope
Hallo, was günstiger ist, spielt keine Rolle. Entscheidend ist, was gesetzlich vorgeschrieben ist. Frühzeitige Wehen sind ein Problem, das nicht an der Arbeit liegt, sondern an Ihrer Gesundheit. Der der richtige Weg ist hier eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Krankheit geht einem Beschäftigungsverbot immer vor. Im schlimmsten Fall muss Ihr Arzt sind bis zu Beginn des Mutterschutzes krankschreiben, wenn das mehr als sechs Wochen sind bekommen Sie Krankengeld. Liebe Grüße NB
ROPE83
Ich habe vergessen zu erwähnen, dass der Urlaub noch nicht offiziell beantragt ist. Nur mündlich besprochen.
Mitglied inaktiv
Frühzeitige Wehen sind eindeutig eine Indikation für eine AU. Eine Wahlmöglichkeit gibt es da gar nicht, das entscheidet der Arzt im eigenen Ermessen.Von daher stellt sich die Frage gar nicht. Wenn du die Urlaubstage abbauen möchtest, darfst du das gerne tun. Einfach Urlaub ausrechnen und beantragen. Das ist für den AG sehr angenehm.
ROPE83
Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Wenn ich die "Wahlmöglichkeit" heute nicht gehabt hätte, bzw. das vorgeschlagene Beschäftigungsverbot der FA nicht hätte abwenden können, würde ich ja nicht fragen.
Mitglied inaktiv
Meine Rechtsauffassung ist eine andere und dementsprechend anders meine Antwort. Es ist das Ermessen des Arztes bei vorzeitigen Wehen die AU oder das BV zu wählen. Kein Internetuser kann das ohne Patientenakte beurteilen. Besser ist für Dich und den AG das BV und Urlaub der nicht genommen wurde, verfällt nicht und kann nach der EZ (in dem Jahr und dem gesamten Folgejahr) genommen werden.
ROPE83
Danke für den objektiven Beitrag! Mir ist sehr daran gelegen es für beide Seiten möglichst fair zu halten und deshalb wäre ich den Urlaub gerne vor dem Mutterschutz los. Daher die Frage.
excellence2
Bei frühzeitigen Wehen, kann der Arzt sehr wohl ein BV ausstellen. Sollte dieses ab sofort gültig sein, was für beide Seiten besser wäre, würdest du deinen restlichen Urlaub nach Ende der Elternzeit nehmen können. Er würde nicht verfallen. So ist es bei mir auch. LG
Mitglied inaktiv
Dass du die Wahlmöglichkeit hattest, war nicht rechtens. Die Entscheidung hat der Arzt im eigenen Ermessen zu treffen. Ich zitiere mal aus dem Ärzteblatt: "Vom individuellen Beschäftigungsverbot zu unterscheiden ist die Arbeitsunfähigkeit, welche entweder aus einer Erkrankung oder einem Unfall ohne Kausalzusammenhang zur Schwangerschaft entsteht oder sich aufgrund eines pathologischen Schwangerschaftsverlaufs entwickelt (zum Beispiel vorzeitige Wehentätigkeit, Blutungen, Gestosen). Arbeitsunfähigkeit (AU) liegt nach der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses vor, wenn die Versicherte aufgrund von Krankheit ihre zuletzt ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung ausführen kann (§ 2 Absatz 1 Satz 1 AU-Richtlinie). Entscheidend ist also, dass hier Beschwerden vorliegen, welche einen Krankheitswert haben (6). " https://www.aerzteblatt.de/archiv/134526/Beschaeftigungsverbote-in-der-Schwangerschaft-Nach-Recht-und-Gesetz Individuelle Beschäftiungsverbote sind für "normale" Schwangerschaftsbeschwerden ohne Krankheitswert gedacht. Vorzeitige Wehen bedeuten die Gefahr einer Frühgeburt und sind idR unabhängig von der Fortdauer der Beschäftigung.
Mitglied inaktiv
Uriah, Frau kann auch ein paar leichte Wehen haben, der FA bemerkt es auf dem CTG, erfährt von Stress auf Arbeit und entscheidet BV, nix mehr mit Job. Nicht immer hat Frau auch im Liegen und bei Ruhe "ständig" Wehen - dann schon eher AU. Ich frag mich oft, wie manch User das aus der Ferne immer rechtssicher beurteilen kann.
ROPE83
Danke für die Mühe, aber darum geht es hier nicht. Ich bitte also höflich darum beim Thema zu bleiben oder die Informationen in einem passenderen Beitrag zu veröffentlichen.
Mitglied inaktiv
ist völlig egal, der Arzt darf entscheiden ob AU oder BV. Bei einer AU fällst du nach 6 Wochen ins Krankengeld, zeit wird dir aber - da schwangerschaftsbedingt - nicht negativ beim EG angerechnet. Bei einem BV bekommst du eben normal dein Gehalt bis zum Mutterschutz, auch das gibt keine Kürzung beim EG. Urlaub bleibt erhalten wenn du den nicht nehmen kannst bis zum drauf folgenden Jahr nach deiner EZ - da muss du dich also auch nicht drum sorgen. bei dem BV kann dein AG halt besser planen, er weiß dann sicher, das du bis zum Mutterschutz nicht wiederkommst. bei der AU - sofern die eben nicht bis Mutterschutz ausgestellt ist, ist es halt schlecht planbar. Ich persönlich würde das BV nehmen - ist für alle beteiligten der bessere Weg. Und klar kann der Arzt das wegen vorzeitigen wegen aussprechen. genau dafür hat ein Arzt dieses Mittel. Den ohne die Schwangerschaft als "ursächtliches Problem" wärst du ja voll arbeitsfähig.
Mitglied inaktiv
Das war aber genau das Thema, auch wenn es dir nicht darum ging. 1. Es gibt laut Gesetz für den Patienten keine Wahlfreiheit zwischen AU und BV, das entscheidet allein der Arzt. Wenn er das falsche Attest wählt, läuft er Gefahr Regreß zu zahlen, was tatsächlich wegen vorzeitigen Wehen einem Arzt passiert ist. (Er hatte das BV weiter laufen lassen, obwohl die Patientin eindeutig AU war und im KKH lag.) 2. Wenn du den Urlaub vor der Mutterschutzfrist gewährt haben möchtest, darfst du ihn beantragen. Das ist dem AG sicher sehr angenehm. 3. Vorzeitige Wehen sind nun mal eine Indikation für eine AU, und kein BV. Wenn es sich denn wirklich um Wehen handelt. Ein "harter Bauch" sind keine Wehen. Vorzeitige Wehen sind sogenannte Eröffnungswehen, die vor dem errechneten Geburtstermin einsetzen. Dabei führen die Kontraktionen der glatten Muskulatur der Gebärmutterwand (Uterusmuskulatur) dazu, dass sich der Muttermund also der Gebärmutterhals (Zervix) – öffnet. Nur solche zervixwirksamen Wehen sind tatsächlich echte vorzeitige Wehen.
gini82
Hallo, Ich hab mal ein Frage an dich und mein das nicht böse, sondern frage, weil es mich interessiert. Seit einiger Zeit lese ich hier ab und zu und stelle fest, dass du hier immer sehr schnell und überzeugend Fragen, die an Frau Bader gerichtet sind, beantwortest. Bist du auch Anwältin für Familienrecht und beantwortest die Fragen in deiner Freizeit oder gehörst du zu RUB? Liebe Grüße
Mitglied inaktiv
zum rub gehört sie nicht, denn man liest sie sonst in keinem anderen unterforum. anwältin für familienrecht ist sie sicher keine, auch wenn sie gesetze zitiert. ich weiß nicht, was für ein herber schicksalsschlag diesen user ereilte, aber bv und negative unterstellungen (und prognosen) sind ihr steckenpferd!
Mitglied inaktiv
Und nun, Hubbel? Frau Bader hat genau wie ich geschrieben, dass vorzeitige Wehen eher eine Indikation für eine AU sind. Willst du sie jetzt auch kritisieren?
la-floe
aber ne Antwort auf die Frage hast du nicht wirklich. Weil du eben ein profilierungsgeiles Mensch ohne eigenes Leben bist! floe
Mitglied inaktiv
Ach, danke für die Beachtung. Positioniere Dich doch bitte auch zu den an Dich gerichteten Beiträgen. Zur Frage, ich kritisiere nicht, ich stelle fest und ja, ich finde das Niveau des Rechtsforums verbesserungswürdig und bleibe bei meiner Meinung. Vorzeitige Wehen kann AU und BV sein -> liegt am individuellen Einzelfall/ Sachverhalt -> Ermessen Arzt Ich hätte übrigens auch gern gewusst was Du für einen Abschluss hast. In meinem Studium fehlte das Strafrecht... trotzdem kann sich auch ein Laie zum Thema Verleumdung / falsche Verdächtigung einlesen ;-)
Mitglied inaktiv
Übrigens "eher Indikation" bedeutet nicht ausschließlich Indikation AU :-D Ein Anwalt wüsste das ;-)
la-floe
oh, entschuldige, ich meinte gar nicht dich sondern uriah
Mitglied inaktiv
Ich hatte geschrieben, dass vorzeitige Wehen (eindeutig) eine Indikation für eine AU sind, und mich auf die Veröffentlichung im Ärzteblatt bezogen, das ich auch zitiert hatte. Ich hatte die Definition für vorzeitige Wehen herangezogen und zitiert. Außerdem hatte ich geschrieben, dass es keine Wahlfreiheit zwischen BV und AU für den Patienten gibt. Frau Bader hat alle Punkte bestätigt: „…Was günstiger ist, spielt keine Rolle. Entscheidend ist, was gesetzlich vorgeschrieben ist. Frühzeitige Wehen sind ein Problem, das nicht an der Arbeit liegt, sondern an Ihrer Gesundheit. Der der richtige Weg ist hier eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Krankheit geht einem Beschäftigungsverbot immer vor. Im schlimmsten Fall muss Ihr Arzt sind bis zu Beginn des Mutterschutzes krankschreiben, wenn das mehr als sechs Wochen sind bekommen Sie Krankengeld.“ Du dagegen hattest geschrieben: „Es ist das Ermessen des Arztes bei vorzeitigen Wehen die AU oder das BV zu wählen. Kein Internetuser kann das ohne Patientenakte beurteilen. Besser ist für Dich und den AG das BV“ Diese Aussage war falsch. Der Arzt hat auch keine freie Wahl, er muss ENTSCHEIDEN ob Beschwerden mit Krankheitswert vorliegen, und vorzeitige Wehen sind als pathologisch anzusehen. Und was „besser ist“ ist ja dann unerheblich, wenn man keine Wahl hat. Das war also alles daneben. Dann hast du noch herumgeeiert mit leichten oder schweren Wehen. Sie hatte aber von „vorzeitigen Wehen“ geschrieben. Dein Posting zeigt, dass du die TE mit dem Begriff gar nicht wirklich ernst genommen hast. Wenn du mich kritisierst, dann hast du (mindestens indirekt) auch Frau Bader kritisiert, weil wir beide fast die gleiche Position vertreten haben. Es stünde dir gut an, erst mal abzuwarten, wie die offizielle Antwort ausfällt, bevor du lospolterst.
Mitglied inaktiv
Ein Laie ohne medizinische Kentnisse / Patient sagt er hat vorzeitige Wehen ohne die genaue Definition zu kennen. Du hinterfragst doch sonst jede Kleinigkeit des Arbeitsplatzes bei der BV Frage... Da ich mit dem Fragesteller per Nachricht in Kontakt stand, weiß ich das es keine dramatischen Wehen mit Krankheitswert sind. So, die Aussage des Fragestellers. Geieiert war da überhaupt nichts. Die Rechtsberatung ist oft mies, weil man als Jurist / Hobbyjurist nicht davon ausgehen kann, dass der Fragesteller die Frage juristisch korrekt formuliert hat. Die Frage welchen Abschluss Du besitzt ist noch immer offen. Ich finde Du solltest Dich so langsam mal outen und mir auch erklären warum Du mir schreibst, den anderen Beiden mit meiner Meinung aber nicht? Vielen Dank
Mitglied inaktiv
Ich möchte an der Stelle auch nochmal darauf hinweisen, dass ich nicht gepoltert habe sondern lediglich anderer Meinung war. Mein Beitrag zur Sache war nicht anders wie der von z.B. Danyshope aber Du schießt Dich gern auf mich ein :-)
Mitglied inaktiv
http://www.betriebsarzt.med.uni-goettingen.de/de/content/aktuelles_294.html - aktuell eingestellt und nicht veraltet. Uni Göttingen verwendet beim individuellen BV die Worte "vorzeitige Wehentätigkeit". Für einen nicht Mediziner, wie den Fragesteller sind Wehen eben Wehen und nicht automatisch Wehen mit Krankheitswert. Und ich bleibe dabei, die Qualität der Rechtsberatung leidet darunter, dass ein normaler Mensch verständlicherweise bei der Fragestellung nicht alles juristisch korrekt formuliert. Deswegen hinterfragt ein Anwalt ja auch den Sachverhalt ;-)
Mitglied inaktiv
aber ich habe selten einen so sturen und unbeliebten user erlebt, wie das uriah. mit vollem elan stürzt sie sich ja oben gleich wieder aufs nächste opfer.
ROPE83
Danke an alle für die angeregte Kommunikation. So viel Aufmerksamkeit hatte ich nicht erwartet. In meinen Augen ist dies ein Forum in dem Unwissende Fragen an Frau Bader stellen. Dass sich jemand wie "uriah" so dermaßen an selbst zusammengereimten Fakten festbeißt und auch auf höfliches Bitten nicht davon ablässt, finde ich unmöglich. Das sollte man unterbinden, zumal es in solch sensiblen Phasen noch verwirrender wird. Ich habe meinen Fall nun geklärt und möchte allen Danke sagen, die objektiv und reflektiert kommunizieren, vor allem Hubbel...
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