Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Krankmeldung oder Beschäftigungsverbot

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Krankmeldung oder Beschäftigungsverbot

Ju_liah

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Guten Tag Frau Bader, mir wurde aufgrund eines verkürzten Gebärmutterhalses häusliche Schonung mit viel Liegen vom Arzt im Krankenhaus verordnet. Meine Frauenärztin hatte mich vor der genauen Diagnose zunächst für zwei Wochen krank geschrieben. Jetzt frage ich mich, ob ich danach eine Folgekrankmeldung erhalte oder ein Beschäftigungsverbot. Es handelt sich ja nicht um eine Krankheit. Ein Beschäftigungsverbot wäre finanziell natürlich günstiger. Vielen Dank für eine Rückmeldung. Freundliche Grüße Julia Hohl


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Hallo, eine Krankheit ist juristisch unrelevant. Hat mir jetzt die Tage erst wieder ein Arbeitsrichter erklärt. Fakt ist, dassSsie arbeitsunfähig sind. Ein Beschäftigungsverbot wäre der richtige Weg, wenn sie arbeitsfähig wären aber aufgrund Probleme, die auf der Arbeit entstehen können nicht arbeiten gehen können. Davon schreiben Sie nichts. Außerdem geht die Arbeitsunfähigkeit den Beschäftigungsverbot vor. Liebe Grüße NB


3wildehühner

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Natürlich ist das eine Krankheit! Ein Beschäftigungsverbot kommt nur dann in Betracht, wenn du grundsätzlich arbeiten könntest, deine Arbeit aber deine Schwangerschaft negativ beeinflusst/gefährdet. Du wirst also weiterhin einfach AU sein.


Mitglied inaktiv

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Lass dir die schwangerschaftsbedingte Diagnose bestätigen und beim Elterngeld wird der Monat mit Krankengeld ausgeklammert


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