Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, im Februar 2003 erwarte ich mein erstes Kind. Ab wann muss ich im Normalfall mein Kind separat krankenversichern lassen (ich bin privat versichert)? Bereits vor/mit der Geburt, oder sind Babys fuer eine gewisse Zeit noch automatisch ueber die Mutter versichert? Mit vielem Dank fuer die Beantwortung der Frage bereits im voraus und freundlichen Gruessen, Ihre Michaela
Hallo, dem ist nichts mehr hinzuzufügen. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Grundsätzlich spielt erst mal eine Rolle, warum man selbnst privat kranklenversichert ist, aber: Wenn das Kind definitiv selbst privat krankenversichert werden muß, dann zu Beginn des Monats, in dem es auf die Welt kommt (oder evtl. mit dem genauen Tag der Geburt). Kostenfreie mitverMcherung bei der Mutter gibt es nicht. Wobei die private KV das Kind im max. gleichen Tarif wie die Mutter / Vater versichert ist, versichern MUSS, das nennt man Kontrahierunmgszwang. Auch bei gesundheitlichen Problemen, die schon von Anfang an feststehen. Allerdings muß das Kind innerh. der ersten 2 Monate versichert wetrden! Einzig die Pflegevers. entfäält AFAIR. Hilft das? Désirée Versicherungskauffrau und selbst privat versichert
Mitglied inaktiv
Vielen Dank fuer die erste Erklaerung. Ich bin selber privat versichert, weil ich im Ausland lebe und mich dort nicht auf andere Weise versichern konnte (Versicherung in Deutschland). Heisst das, dass ich mich um den Abschluss des Versicherungsvertrages noch vor der Geburt kuemmern muss, oder innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt? Ein frohes neues Jahr!
Mitglied inaktiv
Die müssen Dein Kind auf jeden Fall mindestens zu den Leistungen versichern, zu denen Du auch versichert bist. Ganz egal, ob krank,behindert (wollen wir ja nicht hoffen, aber es ist wichtig, zu wissen) wird das Kind versichert - zum entsprechenden Kindertarif. Es reicht, wenn Du die Geburt innerhalb des ersten Monats bei der Versicherung meldest. Es schadet aber überhaupt nicht, wenn Du denen jetzt schon mitteilst, dass Dein Kind voraussichtlich demnächst geboren wird und dass Du beabsichtigst, es bei deiner PKV zu versichern. Gruß Tina (selbst in der PKV und 2 Kinder in PKV, weil uns die doofe GKV nicht wollte)
Mitglied inaktiv
Hallo, ich weiß aus eigener Erfahrung, daß die Kinder beim Kindsvater, so er in der GKV ist, mitversichert werden können. Voraussetzung: ihr seid nicht verheiratet (dann gelten besondere Regelungen/ Höhe des Einkommens..) und der KV erkennt die Vaterschaft an. Ging bei uns problemlos, bin selbst privat versichert und das wäre ordentlich teuer geworden.
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