leandra80
Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann wird demnächst in Elternzeit gehen und die Elternzeit über seinen zeitlich befristeten Vertrag hinaus in Anspruch nehmen. Das heißt, wir rechnen damit, dass der Vertrag dann ausläuft und er arbeitslos wird. Wer übernimmt in so einem Fall die Kosten der Krankenversicherung (mein Mann ist gesetzlich über den Arbeitgeber versichert)? Ich bin privat versichert, daher wäre es mit hohen Kosten verbunden, würde ich ihn mit in meine Versicherung nehmen. Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Hallo, mit der Tätigkeit endet zunächst auch meine Krankenversicherung. Er ist jedoch beitragsfrei weiter versichert, wenn er Elterngeld bezieht. Liebe Grüße NB
Felica
Ohne AG keine Elternzeit. Mit ende des Vertrages endet also auch die Elternzeit und damit muss geschaut werden wie er weiter versichert ist. Bekommt er Elterngeld? Dann ist er darüber versichert. Alternativ prüft ob er in die Familienversicherung über dich versichert werden muss. Ansonsten kann er sich selbst versichern. Für den Fall das das günstiger ist. Ohne Elternzeit und Elterngeld bliebe sich arbeitslos zu melden. dafür muss er dem Arbeitsmarkt aber auch zur Verfügung stehen. Solltest du wieder arbeiten und ihr keine andere Kinderbetreuung haben, wäre das nicht möglich. Zudem muss er sich 3 Monate vor Auslaufend es Vertrages beim Arbeitsamt melden, sonst droht eine Sperre. Das sollte er so oder so machen.
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