Hallo Frau Rechtsanwältin Bader, ich bin seit dem 21. März 2006 bis voraussichtlich Beginn des Mutterschutzes (31. Juli 2006) krankgeschrieben. Seit dem 2. Mai 2006 erhalte ich nun Krankengeld. Meine Frage ist nun, bekomme ich in der Zeit des Mutterschutzes wieder volles Gehalt, oder nur anteilmäßig gerechnet an meinem Krankengeld. Mein Arbeitgeber meint, dass das Mutterschaftsgeld vom Krankengeld berechnet wird und mir nicht mein volles Gehalt zustehen würde. Wird das Gehalt automatisch von meinem Arbeitgeber überwiesen, oder muss ich einen entsprechenden Antrag stellen. Wenn ja, wo? Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir diese Fragen beantworten könnten. Viele Grüße Sabine