Mitglied inaktiv
Ich bin nach der Geurt unseres ersten Kindes im Erziehungsurlaub wieder schwanger geworden. Zwischen wieder Aufnahme der Arbeit und Mutterschutz (5ochen vor eburtstermin) liegen 2Wochen. In disen zwei wochen war ich krank geschrieben. Muss mein Arbeitgeber für diese Krankenzeit mein Gehalt überweisen.
Hallo, natütlich. Und für den Mutterschutz seinen Anteil. Gruß, NB
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