Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Krank im Urlaub

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Krank im Urlaub

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Hallo Frau Bader, zwei Wochen vor Beginn des Mutterschutzes (Juni 2006) nahm ich Urlaub und wurde in dieser Zeit krank. Mein Arbeitsvertrag endet im Oktober dieses Jahres und ich plane nicht, vorher nochmal zu arbeiten. Laut unserem Lohnbüro wird mir der "verpasste" Urlaub dann ausgezahlt. Da das Unternehmen, in dem ich arbeite, jedoch ausschließlich seinen Profit im Auge hat und für diesen mit allen "Tricks" arbeitet, wollte ich Sie fragen, ob ich mich auf diese (nur mündliche) Zusage verbindlich verlassen kann. Da ich mich von der Schlaganfallstation nicht so schnell melden konnte, lag zunächst auch nur eine mündliche, interne Krankmeldung vor, eine schriftliche Bestätigung des Krankenhauses habe ich aber nachgereicht, dies sollte also nichts machen, oder? Vielen Dank im Voraus und beste Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das ist rechtlich unproblematisch. Sie brauchen noch nicht einmal eine Zusage, es besteht ein gesetzlicher Anspruch. Liebe Grüsse, NB


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