Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kompetenzüberschreitung Kindergartenpersonal

Frage: Kompetenzüberschreitung Kindergartenpersonal

MiniKiwi

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Guten Tag Bei unserem Sohn wurde im Februar Epilepsie diagnostiziert. Alle erforderlichen Dokumente liegen im Kindergarten. Ebenso die ärztliche Anordnung bzgl. eines Notfallmefikaments. Nun hat 1 Erzieherin ein Problem mit der Verabreichungsform und haben beim Aufklärungsgespräch mit dem Kinderarzt bzgl der Anwendung ein anderes Medikament erhalten. Überschreiten die Erzieherinnen hier ihre Kompetenzen? Gut, wir haben nur die Wahl zwischen akzeptieren oder er kann den Kindergarten nicht Besuchen. Danke für die Antwort. Liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das die Erzieherin sagt, dass sie mit einer Verabreichungsform nicht zurecht kommt, finde ich ok. Das der Arzt ihr daraufhin ein anderes Medikament gibt, auch. Aber dass das ganze ohne Ihre mitwirkung geschieht, verstehe ich nicht. Gleichwohl. Wenn es dem Kind nicht schadet und die gleiche Wirkung hat, sehe ich keinen Nachteil. Andere Erzieher kleben noch nicht einmal Pflaster. Die Gabe von Medikamenten, gerade im Notfall ist nicht verpflichtend, der KiGA kann sich auch weigern und Sie an eine besondere Einrichtung verweisen. Liebe Grüße NB


cube

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Versteh ich nicht so ganz. Inwiefern überschreitet sie ihre Kompetenzen wenn sie sagt, sie kommt mit der Verabreichung nicht gut zurecht? Das ist doch nur gut , wenn sie dies sagt, anstatt es dann evt. falsch zu machen. Und solange es ein anderes Medikament gibt, das besser zu verabreichen ist ... Kompetenz überschreiten wäre für mich eher etwas wie "anders verabreichen"/"anderes Medikament geben" weil man sich für klüger als der Arzt hält. Oder habe ich da etwas falsch verstanden?


Felica

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Der Arzt verschreibt, ohne Rücksprache mit euch, eurem Kind ein anderes Medikament auf Bitte einer Kindergartenerzieherin? Ja, da haben eindeutig einige ihre Kompetenzen überschritten. Und ich würde da durchaus auch das Gespräch mit der Leitung suchen. Ebenso mit dem Arzt. Den so geht es nicht. Ihr entscheidet am Ende, nicht er, nicht die Erzieherin. Ob dann am Ende nur der Wechsel der Einrichtung bleibt ist ein anderes Thema. Es muss ja wohl eine andere Lösung geben wenn nur eine Erzieherin damit ein Problem hat. Davon ab hätte man erst mit euch Rücksprache halten müssen.


Ani123

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Warst du beim Aufklärungsgespräch beim Kinderarzt dabei? Ich finde es gut, dass die Erzieherin es sagt, dass sie es nicht verabreichen möchte. Sie muss es auch nicht, denn Medikamente dürfen Erzieher sowieso nur verabreichen, insofern es schriftlich ärztlich angeordnet ist und alle Parteien (Eltern + Erzieher) das unterschrieben haben. Es dürfen auch nur die Erzieher das Medikament verabreichen, die unterschrieben haben. Ich bin Erzieherin und wir hatten Kinder in der Gruppe, wo wir Medikamente verabreichen mussten. Wir waren 4 Erzieher; 1 wollte es nicht verabreichen, unterschrieb nicht und durfte es somit auch nicht. Und so hart es auch klingt: wenn die anderen 3 nicht da waren und nur sie blieb den Eltern nur die Möglichkeit, ihr Kind zuhause zu betreuen oder damit zu leben, dass der Notruf abgesetzt wird und bis dahin nur reguläre Erste-Hilfe-Maßnahmen erfolgen. Wenn ich zur Vertretung in einer anderen Gruppe war und da ein Kind Medikamente braucht, darf ich die nicht verabreichen. U.a. hatten wir auch ein Kind mit Epilepsie und da wurde es so gemacht: sind die 3 Erzieher aus der Gruppe des Kindes nicht da darf es die Kita nicht besuchen. Im Übrigen gibt es Alternativbetreuung genau für Kinder mit Erkrankungen, wo Medikamente verabreicht werden müssen und die Erzieher es nicht möchten. U.a. Integration und Heilpädagogik.


MiniKiwi

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Ende Februar(Freitag) bekamen wir die Diagnose. Montags(2.3.) habe ich dem Kindergarten das so Mitgeteilt, daraufhin hieß es, das ich für das Notfallmedikament eine ärztliche Anordnung auf einem Internen Formular brauche, und ihn solange wieder mitnehmen muss. Bis dahin ja alles in Ordnung und verständlich. Dann haben wir am 4.3 ein Schreiben bekommen, dass unser Kind solange den Kindergarten nicht Besuchen darf bis die Dinge wie Aufsichtspflicht etc. Geklärt sind. Das bisherige Notfallmedikament müsste rectal verabreicht werden. Das wollte eine Erzieherin nicht machen (teiloffenes Konzept), alle anderen 6 hätten da keine Schwierigkeiten. Nun fände wohl am Mittwoch ein Gespräch mit unserem Kinderarzt statt bei dem wir nicht dabei waren und mir wurde heute von der Kindergartenleitung telefonisch mitgeteilt, dass er nun ein anderes Notfallmedikament erhält , ich das Formular nochmals vom Arzt ausfüllen lassen muss, das Rezept aber schon ausgestellt ist und er dann wieder gehen kann. Werde dass morgen mit unserem Kinderarzt nochmals klären, wieso man uns da weder informiert noch miteinbezieht, und danach das Gesprch mit dem Träger suchen


mellomania

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ändert sich durch das neue medikament die darreichungsform von rektal in oral vielleicht? dass dann eben doch alle erzieherinnen es verabreichen würden? also hättet ihr einen vorteil durch das neue medikament?


MiniKiwi

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Die Darreichungsform wäre oral, allerdings deutlich mehr NW... Das ist hier jetzt aber nur Nebenthema... Fakt ist das KiA und Kita OHNE uns mal kurz eine Medikationsänderung beschlossen haben..


luvi

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Hallo, Eigentlich wählt doch der Arzt das Medikament aus und nicht ihr Eltern bzw. das Kindergartenpersonal. Wichtig ist der richtige Wirkstoff, die Darreichungsform sollte doch erst mal zweitrangig sein. Ich verstehe nicht, was du jetzt erreichen willst: Klar, ich finde auch, dass man euch in das Gespräch hätte einbeziehen sollen. Aber du solltest doch froh sein, dass man euer Kind im Notfall medizinisch versorgen kann. Das ist das Wichtigste. Nebenwirkungen können auftreten, müssen aber nicht. LG luvi


Ninja2015

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Hallo MiniKiwi, finde ich auch nicht ok ohne vorherige Mitteilung an die Eltern. Vor allem weil viele Ärzte am Telefon auch so keine Auskunft der Oma z.B. o.a.geben. Aber schau mal ob du iwo mal angekreuzt hast ob sich die Erzieher mit dem Arzt selbstständig in Verbindung setzen dürfen. Grüße


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