Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Komme ich nach dem Erziehungsurlaub nicht aus einem Beschäftigungsverhältnis ?

Frage: Komme ich nach dem Erziehungsurlaub nicht aus einem Beschäftigungsverhältnis ?

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Hallo, ich stand vor meinem zweijährigen Erziehungsurlaub in einen Beschäftigungsverhältnis. Nun bin ich gekündigt worden únd zwar ohne einhaltung von Kündigungsfreisten, ohne Datum zu wann. Die Kündigung bekam ich noch im Erziehungsurlaub zugeschickt, stehe aber unter erneutem Mutterschutz. Habe Klage eingereicht. Meine Krankenkasse sa´gt, ich komme nicht aus einem Beschäftigungsverhältnis und somit steht mir kein Mutterschaftsgeld zu, sondern nur einmaliges Entindungsgeld. Wenn ich nicht aus einem Beschäftigungsverhältnis kommen würde, hätte man ja auch mein Beschäftigungsverhältnis nicht kündigen können. In einem Merkblat meiner Krankenkasse steht folgendes : Mutterschaftsgeld in Höhe des Nettoarbeitsverdienstes erhalten weibl. Mitglieder , die zu Beginn der Schutzfrist in einem Arbeitsverhältn. stehen oder deren Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft vom Arbeitgeber zulässig aufgelöst worden ist. Bei zulässiger Kündigung des Arbeitsverhältnisses oder bei Konkurs übernimmt die Krankenkasse den Zuschuß des Arbeitgebers. Die Krankenkasse versucht mich an das Arbeitsamt zu verweisen, damit hätte ich doch nur Anspruch auf 67 % des Nettoverdienstes ? Also egal wie die Klage ausgeht, wenn ich Recht bekomme ( davon ist auszugehen ) muß mein Arbeitgeber das Mutterschaftsgeld zahlen ( bekommt er aber durch Umlageversicherung zu 100 % erstattet ) und wenn er mir berechtigt gekündigt hat, muß doch die Krankenkasse das volle Mutterschaftsgeld zahlen. Was ist Ihre Meinung Fra Bader ? Verhandlung ist erst am 6.08. und ich möchte doch vorher einigermaßen Gewißheit haben. Viele Grüße von Silke


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