Hallo Frau Bader, ich bin Beamtin auf Widerruf in Baden-Württemberg und derzeit in Elternzeit. Ich habe die Erlaubnis Teilzeit 30h/Woche zu arbeiten. Darf ich das auch als Kleinunternehmerin? Ich habe an einem Buch mitgearbeitet und soll dafür nun eine Rechnung schreiben, die wöchentliche Arbeitszeit betrug 20 h. Fällt das auch unter eine Teilzeitregelung? Freundliche Grüße, Liliana82
von Liliana82 am 29.01.2015, 10:54