Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

KK-Beiträge während der Elterzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: KK-Beiträge während der Elterzeit

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo! Meine Frage ist folgende: Mein Arbeitsvertrag war während des ersten EZ-Jahr zu Ende. Deshalb musste ich nach dem Eltergeldbezug (ein Jahr) meine Beiträge bei der KK bezahlen.Ich bin "freiwillig" kranken versichert seit mehr als zwei Jahren. Habe mich immer wieder gefragt, wie soll das sein. Ich verdiene nichts und trotzdem muss monatlich 145 Euro bezahlen. Und jetzt sagen einige Mutter in anderem Forum, man muss während die 3 Jahren EZ gar nichts bezahlen. Bin ich dann anders beraten worden? In welchen BL sind diese Mütter?Haben sie vielleicht recht? Ich lebe in Köln und muss bezahlen, weil ich kein Arbeitgeber mehr habe. Obwohl ich noch in EZ war, sagte die Damen von AOK, dass es keine Rolle spielt, wie lange ich Zuhause bleiben will. Da ich keinen Arbeitsvertrag mehr habe, bin nicht nicht in EZ gemeldet und von daher, muss die Beiträge bezahlen. Bitte, kann jemand das mir erklären?.Es war (es ist) die Hölle gewesen,ohne Einkommen 145 Eur vom Kindergeld auszugeben und zwar 2 Jahrelang. Jetzt bin ich wieder schwanger und ich rechne nur mit dem Kindergeld, das doppelt wird. Ich gehe davon aus, ich muss weiter 145 E ausgeben.Habe ich recht? Bitte um HILFE und BERATUNG!!!!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, ohne Vertrag sind Sie nicht in EZ, mùssen sich also selber um die KK kùmmern. Die KK hat in Ihrem Fall recht Liebe Grùsse, NB


Murmeline

Beitrag melden

Ja leider :( Kostenlos versichert bist Du nur, wenn Du vorher gesetzlich, also pflicht- und nicht freiwillig versichert bist :( Kann der Vater Deines Kindes den Beitrag nicht zahlen? Immerhin bist Du doch bei Eurem Kind zuhause...


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Meinst du, wenn ich vor der Entbindung gesetzlich versichert war? War ich, in Mutterschutz. Mein Arbeitsvertrag war noch nicht zu Ende und ich hatte davor 6 Jahrelang gearbeitet.Aber nach einem Jahr (EG-Bezug) musste ich mich freiwillig versichert. Ja, der Vater meines Kindes zahlt inzischen meinen Beitrag, weil ich nicht mehr weisst woher ich das Geld haben kann. Aber habe somit keine Sparnisse von EG mehr. Grüße


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, ich habe heute mit meiner KK gesprochen (BEK),ich habe erwähnt das ich Studentin bin..Eigentlich dachte ich in der Zeit wo man im Erz.-Urlaub ist zahlt man keine Beiträge,die Dame meinte das würde nicht stimmen,ich sei ja dann freiwillig versichert..??? Freiwillig versichert ist man doch erst ab einem monatl. Einkommen von ca. 6275DM oder? ...

Mein Erziehungsgeld läuft in diesem Monat aus, ich bin aber noch 3 weitere Monate in der Elternzeit, wie sieht es nun mit meiner Krankenversicherung aus? Muß ich mich freiwillig versichern? Ich habe ja keinerlei Einkünfte (außer Kindergeld), bekomme ich irgendwelche Unterstützung vom Staat? Und wenn ja, wo muß ich mich melden? Mein Freund geh ...

Vor der Geburt meines ersten Kindes war ich angestellt. Nun bin ich in Elternzeit meines dritten Kindes und arbeite selbständig. Ich habe noch eineinhalb Jahre Anspruch auf Elternzeit, bis mein erstes Kind neun Jahre alt ist. Bevor ich die Selbständigkeit aufgenommen habe, hab ich bei der Krankenkasse angefragt, wieviel ich denn arbeiten dürfte, um ...