Fin23pO
Hallo Frau Bader, ich versuche die Situation kurz zu schildern : - Nach Eltern zeit in Kurz arbeit (Festvertrag) - Währenddessen Kind in KiTa angenommen und in Eingewöhnung - Arbeitgeber meldet überraschend Arbeitswiederaufnahme - Kann aber nicht arbeiten,da Kind noch nicht Eingewöhnung beendet und niemand übernehmen kann - AG besteht auf Arbeitswiederaufnahme oder bietet un bezahlte Frei stellung an damit Ein gewöhnung überbrückt werden kann - Ich ungeplant wieder Sch wanger Frage : Darf ich die unbezahlte Frei stellung annehmen und die SS noch für mich behalten, weil sehr frisch? Oder kann ich oder mein AG Probleme bekommen wegen KK oder sonstigem wenn ich nichts sage? Oder sollte ich es lieber vor der Freistellung mitteilen? Ich weiß nicht weiter Vielen Dank im Voraus
Hallo, Sie können nicht arbeiten, da Sie ja das Kind betreuen. Also werden Sie die unbezahlte Freistellung nehmen müssen. Wenn es mehr als 1 Monat ist, müssen Sie selber die Krankenkasse übernehmen. Liebe Grüße NB
mellomania
die freistellung hat doch mit der schwangerschaft nichts zu tun oder? du musst ja so soder so arbeiten oder eben nicht. ob schwanger oder nicht oder versteh ich grad einen zusammenhang nicht? du musst die freistellung ja annehmen, da du deinen arbeitsvertrag ja nicht erfüllen kannst...sei froh dass er dir das anbietet, ansonsten hättest du ja ein großes problem...
MamaausM
Bedenke.... Unbezahlte Freistellung max 30 Tage sonst musst dich selber versichern
Felica
Ohne die kurzarbeit hättest du doch schon zum Ende der EU ein Problem gehabt. Was warcden da geplant? Das das Kind erst Eingewöhnung werden muss, war ja klar. Und ohne den KiTaplatz hättet ihr ja auch eine Betreuung organisieren müssen. Die Schwangerschaft spielt gar keine Rolle. Weder verliert ihr den KiTaplatz, noch würde ein evtl. BV eine Rolle spielen. Das es zudem erst geben darf wenn die kinderbetreuung gesichert ist. Kündigungsschutz genießt du zwar, aber nur dann wenn du deinem AG such deibe Arbeitskraxt zur Verfügung stellen kannst. Was antuell nicht der Fall ist. Also ist dein Angebot deeunbezahlten Freistellung schon recht gut, eige Teich hättest du nämlich schon zum EZ-Ende hin mangels kinderbetreuung kündigen müssen. Blöde wird es für das EG, weil Monate ohne Einkommen mit 0 € gerechnet werden. Also da schnellstens eine Lösung finden. Eine Option wäre ja, das der Vater mit einspringen und evtl Urlaub oder Überstunden dafür nutzt. Du wirst ja keine mehr haben wegen kurzarbeit. Wegen KV habe die anderen ja schon was geschrieben. Sola Geduld dem AG nichts von der Schwangerschaft haft sagst, giltfür dich das mutterschutzgesetz nicht. Rechtlich sagen musst du aber nichts.
Fin23pO
Erst einmal: Vielen Dank an alle die geantwortet haben. Bei der Frei stellung handelt es sich knapp um 3 Wochen, also bin ich noch im Rahmen. Sobald mein Kind versorgt ist, stehe ich dem AG wieder zur Verfügung. Meine Sorge war ob ich irgendwelche Probleme mit der KK bekomme wenn ich die unbezahlte Frei stellung antrete ohne meine SS dem AG vorher mitzuteilen? Gibt es da irgendwelche Zusammenhänge? Ich hatte nie solch eine Sit uation. Soll ich es dem AG sagen?Danke
Ani123
Eine Kurzarbeit kann zu jeder Zeit aufgehoben werden und das hat ihr AG gemacht. So wie andere bereits schrieben, hätten sie ab dem 1. Tag nach dem Ende der EZ ihrem AG so zur Verfügung stehen müssen wie es vertraglich festgelegt ist. Die Eingewöhnung in diese Zeit zu legen ist evtl. von Seiten der Kita nicht anders möglich, nur sie hätten damit planen müssen, ihrem AG zur Verfügung zu stehen. Wie hätten sie es gemacht wenn sie bereits am 1. Tag nach der EZ wieder hätten arbeiten müssen? Sie können von Glück sprechen, dass ihr AG ihnen eine unbezahlte Freistellung anbietet. Er hätte sie auch kündigen können, wenn sie ihrem Arbeitsvertrag praktisch nicht nachkommen. Zudem könnte er es melden und das Gehalt für die Kurzarbeit zurück fordern, denn sie standen ihrem AG nachweislich nicht zur Verfügung. Da würde ich nachfragen, ab wann er die unbezahlte Freistellung wirkend macht. Ab den 1. Tag nach der EZ, somit rückwirkend, oder ab dem Tag wo sie hätten ihrem AG zur Verfügung stehen müssen. Wenn er es rückwirkend macht kommen sie vermutlich auf über 30 Tage. Da müssen sie dann mit der Krankenkasse sprechen bzgl. der Kosten für die Krankenversicherung. Ich denke, selbst wenn er es rückwirkend geltend macht und sie Beiträge selbst zahlen müssen ist das für sie immer noch besser als wenn er sie kündigen würde. Gerade in Bezug auf die Schwangerschaft sollten sie sich nicht mit ihrem AG anlegen. Außer sie möchten sich eine neue Arbeit suchen. Ich denke, im besten Fall kommen sie mit einem blauen Auge davon indem sie unter 30 Tage unbezahlt freigestellt sind. Es gibt zwar kein Gehalt und es wirkt sich negativ auf das EG aus, aber es ist besser, als die o. g. Sachen.
Fin23pO
Alles Klar! Damit wäre meine Frage beantwortet, Danke an alle
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