Ahoibrause
Mein Mann und ich sind beide Lehrer in Teilzeit an derselben Schule. Die Schule hat einen kirchlichen Träger. Ich bin Angestellte , mein Mann "ausgeliehener" Beamter. Wir haben drei Kinder. Immer wieder gibt es Konferenzen, die unsere Dienstzeit relativ spontan verändern und zu der wir die Pflicht haben gemeinsam zu erscheinen. Oft sind dann aber KiGa/Grundschule schon fertig und wir haben keine Kinderbetreuung. Wir haben die Pflicht uns offiziell zu entschuldigen, d.h. mit Attest. Wenn aber mein auf 450 Euro angestellter Babysitter ausfällt, kann ich diesem ja nicht auch einen Attestzwang auferlegen um es dann weiterzureichen. Oma/Opa gibt es leider nicht und unser jüngster ist zu klein , um ihn zuverlässig auch mal einer befreundeten Mutti mitzugeben. Bzw. klappt das mal ,aber nicht zuverlässig. Ist es rechtens, dass unser Arbeitgeber solchen Druck macht? Vielen Dank für die Beantwortung
Hallo, wenn es im Vertrag steht (und das ist Normalfall so) haben Sie die Pflicht, hinzugehen. Ist ja auch wichtig zum Informationsaustausch. Liebe Grüße NB (die auf der schönsten Schule der Welt war - mit kirchlichem Träger)
cube
Grundsätzlich ist die Kinderbetreuung Sache der Eltern. Ich denke, bei euch kommt es darauf an, was im Arbeitsvertrag steht. Ob solche Konferenzen/Termine darin als Pflichtveranstaltungen zugehörig zur Arbeitszeit erwähnt sind und auch entsprechend vergütet werden. Oder eure Arbeitszeiten grundsätzlich zB flexibel (zB zwischen 8-18 Uhr x Stunden) angelegt sind. Wenn ja, darf der AG verlangen, dass ihr anwesend seid und euch per Attest von der Konferenz/Arbeit entschuldigt. Ich denke nicht, das es diesbezüglich einen Unterschied macht, ob der AG kirchlich ist oder nicht. Kirchlich oder nicht kommt ja eher bei anderen Dingen zum Tragen wie Konfession oä.
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