Mitglied inaktiv
Hallo, habe eine Frage bezüglich Vaterschaftsanerkennung und Unterhalt. Und zwar haben wir einen privaten Vaterschaftstest durchführen lassen und natürlich ist der Putativvater auch der nun genetisch nachgewiesene Kindsvater. Er wollte diesen Test um Sicherheit zu haben und ich dachte es wird sich nach dem Ergebnis einiges ändern, in Gesprächen versicherte er mir auch, die Anerkennung zu unterschreiben wenn er feststehe da ich keine Lust habe vor Gericht zu gehen und er wohl ebenso wenig wie ich dachte. Nun habe ich bereits einen Termin beim Jugendamt vereinbart um das alles zu klären, er lässt allerdings nach wie vor nichts von sich hören. Muss er trotzdem Unterhalt zahlen auch ohne Unterschrift bzw was passiert wenn kein Vater eingetragen ist weil er sich weigert zu unterschreiben? Habe auch keine aktuelle Adresse von ihm da er zwischenzeitlich liiert war und wohl dort noch gemeldet ist, lediglich die Anschrift seiner Mutter bei der er vorher gewohnt hat. Mit lieben Grüßen, PaulMio.
Hallo, putativ bedeutet rechtsirrig, also kann der Putativvater nicht der genetisch nachgewiesen Kindesvater sein. Unterhalt zahlen muss er jedoch immer nur dann, wenn nachgewiesen ist, dass er der Vater ist. Für den Fall, dass es später nachgewiesen wird, muss er, falls er in Verzug gesetzt worden ist, jedoch auch rückwirkend Unterhalt zahlen. Wenn er nicht kooperativ ist, bleibt Ihnen nur der Rechtsweg. Liebe Grüße, NB
Mitglied inaktiv
Gehe so schnell wie möglich zum Jugendamt und beantrage Unterhaltsvorschuss. Und richte eine Beistandschaft ein. Diese ist kostenlos und dann kümmern sie sich um die finanziellen Interessen des Kindes. Jeden Tag den Du wartest den Unterhalt nachweislich zu fordern, spart er diesen ein. Er muss erst ab dem Datum zahlen, ab dem den Anspruch anmeldest . Er hat seine Chance gehabt, vertan, Pech gehabt. Ab zum Amt !
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