malinois_1
Sehr geehrte Frau Bader, kann das Jugendamt nur aufgrund einer zu kleinen Wohnung die Kinder aus der Familie herausnehmen? Ist das als Kindeswohlgefährdung zu werten? Die Wohnung ist unzumutbar zu klein und die Familie findet trotz großen Bemühungen und einen WBS Schein mit Dringlichkeit keine Wohnung. Lg
Hallo, ich denke nicht, dass das ein grund ist Liebe Grüße NB
malinois_1
Es ist eine 2 Raum Wohnung mit 55 qm für 4 Kinder und 1 Erwachsenen. 2 Kinder schlafen im Kinderzimmer (Kinderbett und Reisebett) und zum spielen ist nur im Wohnzimmer Platz. Die 2 jüngeren schlafen im Wohnzimmer bei der Mutter und die Wohnung war eigentlich nur als Übergangslösung gedacht. Trotz größter Bemühungen ihrerseits hat sie bisher keine Wohnung gefunden trotz WBS schein mit Dringlichkeit. Vor allem auch deswegen da sanierungsbetroffenen Mieter vorrangig behandelt werden. Sie hat sich an das Jugendamt gewendet und bat um Hilfe. Die Wohnung ist immer sauber und ordentlich usw. Es ist nur die Wohnungsgröße und anstatt zu helfen übt das Jugendamt enormen Druck auf sie aus.
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