Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kinderzuschlag

Frage: Kinderzuschlag

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Liebe Frau Bader, Ich bekomme seit 2 Jahren kizu. Im Februar habe ich ein neu Antrag auf kizu gestellt da sich das Gehalt meines Mannes erhöht hat und wir auch zum 1. Februar umgezogen sind. Nach einreichen der Unterlagen ist mir sofort aufgefallen das im Mietvertrag 50€ zuviel Miete berechnet worden sind. Mein Vermieter hat dies auch sofort korrigiert und mir ein Abgeänderten Mietvertrag gegeben. Ich habe dies der Familienkasse sofort mitgeteilt und den neuen Mietvertrag sofort in Kopie zugeschickt mit Rücksendeschein. Am 4.april kam entlich mein Bescheid nur leider wird kizu abgehlent Hilfebedürftigkeit wird nicht vermieden. Es wurde keine detaillierten Berechnungen mit geschickt worden aber ich kenne mich mit den Berechnungen sehr gut aus und habe nach gerechnet es wurde in den Berechnungen meine alte Miete berechnet. Ich habe sofort ein Wiederspruch bei der FK eingereicht und darauf hingewiesen auf den abgeänderten Mietvertrag zu achten. Am 26.4 bekam ich Post dem Wiederspruch wurde entsprochen kizu wird abgelehnt Hilfebedürftigkeit wird nicht vermieden. Diesmal wurde das Gehalt falsch berechnet. Ich weiß auch nicht wie man so ein Fehler machen kann vor allen so ein offensichtlichen fehler. (Brutto 1870 netto 1499.26 freibeträge 330€bis hier war alles richtig Gesammt Vermögen/Einkommen 40,74€, eigentlich müsste da stehen 1169.26€). Im Brief steht das gegen diesem Bescheid nur Klage eingereicht werden kann wenn man nicht mit dem Entschluss einverstanden ist. Kann man so einen offensichtlichen Fehler mit der FK klären oder soll ich Klage einreichen nur dauert so eine Klage sehr lange. Laut dem Jobcenter steht mir kizu zu und meine Berechnungen sagen das selbe. Kann die FK kizu trotzdem ablehnen auch wenn es mir zusteht. Oder entscheidet das Gericht wenn ich Klage einreiche. Bin völlig verwirrt weiß nicht was ich tun soll. LG M.H.


QueenMum

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Hast du denn mal bei der Familienkasse angerufen wegen dem Rechenfehler ? Was stand denn im 1 Antrag welcher von dir bemängelt wurde zwecks Gehalt dieser müsste sich ja dann unterscheiden? Also der Klageweg muss nur bestritten werden wenn der Antrag richtig ist und laut deiner Aussage wurde ja das Gehalt falsch angesetzt. Dir steht natürlich der Weg dich an den Leiter zu wenden, das wirkt manchmal Wunder. Ein so offensichtlicher Fehler müsste berichtigt werden, denn eine fehlerhafte Berechnung kann immer beanstandet werden.


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