Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kinderwagengewährleistung

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kinderwagengewährleistung

Mitglied inaktiv

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Hallo, wenn ein Kinderwagen bei sachgemäßem Gebrauch nach nicht einmal 1 Jahr am Gestell schon rostet, hat man dann ein Recht darauf, daß er vom Verkäufer wieder in Ordung gebracht wird ? Und wenn das nicht geht, bekommt man dann Ersatz ? Lieben Gruß, Birga


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, natürlich. Wenn er nach 2001 gekauft ist. Mit Bon hingehen und Ärger machen. Sie haben einen Anspruch auf Ersatz (Rep. kommt ja wohl nicht in Betracht). Gruß, NB


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