DennisKusche
Schönen Guten Tag meine Eltern haben für uns letztes jahr im internet ein kinderwagen gekauft mit lauter zubehör für 349 euro ! vor einer geraumen zeit ist der Kinderwagen kapputgegangen.habe versucht denn anbieter öfters per telefon zu erreichen und um rückruf gebeten was nicht passiert ist. habe dann eine e-mail geschickt wo drinn stand wie der kinderwagen beschädigt wurde ! Als wir mit dem Kinderwagen nach Hause gekommen sind und den Bordstein überwinden wollten ist der Bügel vom Kinderwagen umgeknickt(verbogen). habe gleich beweissphotos geschickt. Im Kinderwagen sass nur mein Sohn mein sohn wiegte zu dem zeitpunkt etwas über 6 kilo und die mitgelieferte Wickeltasche hing am Bügel. da wir ja noch garantie haben habe ich gebete uns schnell ein ersatz gestell zukommen zu lassen ! daraufhin kamm eine mail das ich das gestell auf meine kosten zuschicken soll zur reperatur was ich dann notgedrungen gemacht habe ! auf mehrmals anfragen wie lange es dauert weil wir am wochenende zur einer veranstaltung wollen und ohne kinderwagen nicht weg gehen oder raus gehen können und es schon eine woche her ist wo der kinderwagen an denn hersteller geliefert wurde kamm heute eine mail zurück mit der antwort : Guten Tag, der Hersteller hat uns informiert das es sich um keinen Gewährleistungsfall handelt. Wortwörtlich wiedergegeben hat uns der Hersteller informiert dass das Gestell von Ihnen durch falsche Nutzung beschädigt wurde. Wir können Ihnen daher nur anbieten ein neues Gestell zu kaufen. Preis hierfür liegt bei 89€. ich habe dann gleich wiederspruch eingelegt : Wiederspruch hiermit lege ich gegen ihren vorwurf das gestell durch falsche Nutzung beschädigt zu habe wiederspruch ein. ich hatte ihnen schon schrieftlich mitgeteilt wie es zu der beschädigung kamm. ich bitte sie um eine kundenfreundliche lösung da das kaufen eines neuen gestells für 89 euro nicht in frage kommt . bitte schicken sie mir notfalls bis donnerstag das alte gestell zu repariert oder wenn das nicht geht so wie es bei ihnen ankamm ! denn ich brauche dringend denn kinderwagen und ohne gestell geht es nicht ! es kamm dann ein anruf das er nicht weißß ob das gestell nicht schon entsorgt wurde da es angeblich nicht zu reparieren wäre was ich ihm aber nicht glaube , und er uns ein neues für 89 anbietet . hoffe um ein rat was wir am besten als nächstes tuhen sollten da wir ja auch schon karte gekauft hatten vor langer zeit für die veranstaltung und die nicht billig waren
Hallo, wenden Sie sich am betsen an die Verbraucherzentrale vor Ort - die schreiben den Verkäufer (nicht den hersteller,d er ist nicht zuständig) an. Da aber schon mehr als 6 Mo. vergangen sind, tragen Sie die Beweislast für den Mangel - und genau da ist Ihr Problem Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Du hast es schon direkt falsch angepackt. Erstens, Ansprechpartner ist IMMER der Händler, nicht der Hersteller. Den also im fall der Fälle immer haftbar machen. Zweitesn, Garantie ist IMMER freiwillig, die muß ein hersteller nicht geben. Er kann es aber. Was er nicht ablehnen kann ist die Gewährleistung - und die ist in Deutschland gesetzlich verankert. Riesen Unterschied, auch wenn Du dich auf solche Dinge berufst. Bei der Gewährleistung gilt, die ersten 6 Monate muß der Hersteller nachweisen das Du das Gerät kaputt gemacht hast, danach muß Du beweisen das es bereits beim Kauf einem Mangel hatte. In der praxis sieht das so aus, das man in den ersten 6 Monaten eigentlich immer anstandslos Ersatz bekommt, ausser es ist wirklich eindeutig das der fehler durch unsachgemäße benutzung passiert ist, zB Wasser über Laptop oder ähnlichem. Danach wird es kniffeliger, oft sind die hersteller da dann aber auch noch kulanter. Was nicht unter gewährleistung/Garantie fällt sind natürliche Dinge der Abnutzung. Hilft jetzt nicht, aber evtl für die Zukunft.
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