male2010
Liebe Frau Bader, mein Mann wollte heute bei seinem AG (Gemeindeverwaltung) Kinderkranktage wg geschlossener Schule und Kindergarten ( BadenWürtt) beantragen. Es wurde abgelehnt. Begründet wurde es von AG wie folgt: es gäbe im Ort eine Notbetreuung und wenn wir das aber nicht möchten, dann müsse mein Mann zuerst sein Zeitkonto auf Null fahren. Ist das wirklich so??? Danke für Ihre Antwort, vG
Hallo, wenn eine Notbetreuung möglich ist, sehe ich auch keine Notwendigkeit. Es sei denn, es gibt sachliche Gründe, die Kinder nicht hinzuschicken. Liebe Grüße NB
User-1753445573
Es wurde zwar die Expertin Frau Bader direkt und namentlich angesprochen aber ist für die Antwort schon ausschlaggeben: Kinderkrank bedeutet ja nach Definition Kind ist krank und kann von niemanden betreut werden. In der Ausgangsfrage steht aber das Kinderkrank wegen geschlossener Schule und Kindergarten beantragt wurden. Man schickt doch sein krankes Kind nicht in die Schulle / in den Kindergarten?
User-1753445573
Treffen die Voraussetzunge alle zu? https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/kinderbetreuung-bei-schul--und-kitaschliessungen/164594
cube
Meines Wissens nach sollen die Kind-krank-Tage genutzt werden können, wenn es eben keine andere Möglichkeit gibt - weder Notbetreuung noch Überstunden die man erst mal abbauen könnte. Das finde ich persönlich auch logisch, das Kind-krank-Tage von der KK bezahlt werden. Warum sollten die Kassen zahlen, wenn es auch andere Möglichkeiten gäbe, die Betreuung abzudecken? Das ist ja auch ohne Corona so: ist zB Mama mit dem Baby zu Hause, bekommt Papa auch keine Kind-krank-Tage wenn das größere Kind zu Hause Betreuung braucht weil es krank ist.
mellomania
bevor man sowas benatragen kann. nobtetreuung muss genommen werden.wenn die kinder nicht möchten, muss das elternteil überstunden abbauen. erst wenn die alle weg sind, können die kindkranktage, die seit neuestem auch für schließung kita schule gelten, genommen werden
Ava131
Das scheint zumindest hier in NRW anders gehandhabt zu werden. Wir wurden folgendermaßen über die Kita von der Landesregierung informiert: „Der Anspruch gilt ausdrücklich auch für die Fälle, in denen das Kind nicht krank ist, aber zu Hause betreut werden muss, weil das Kindertagesbetreuungsangebot (Kin- dertageseinrichtung, Hort oder Kindertagespflegestelle) geschlossen oder der Zugang eingeschränkt ist, oder weil das Kind aufgrund einer behördlichen Empfehlung (wie beispielsweise dem in Nordrhein-Westfalen ausgesprochenen dringenden Appell) das Kindertagesbetreuungsangebot nicht besucht. Damit Familien nicht über einen längeren Zeitraum Homeoffice und Betreuung bzw. Homeschooling gleichzeitig bewältigen müssen, haben auch die Eltern, deren Erwerbstätigkeit Homeoffice zulässt, einen An- spruch auf das Kinderkrankengeld.“ Wir beantragen jetzt das Kinderkrankengeld und haben keine Überstunden vorher abbauen müssen und auch obwohl ich zu 100% aus dem Home Office arbeite. Wurde denn in Baden-Württemberg auch ein Appell ausgesprochen die Kinder wenn möglich zu Hause zu lassen?
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