Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kindergeldanspruch für Mutter?teil 2

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kindergeldanspruch für Mutter?teil 2

Mitglied inaktiv

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Dieser zustand besteht nun schon seit einigen Monaten,ich bin mir aber nicht sicher ob ich überhaupt einen Anspruch auf Kindergeld habe.Beim arbeitsamt habe ich noch nicht nachgefragt,weil ich angst habe dass ich nun für die ganzen Monate das Geld zurückzahlen muß. Habe ich als Mutter mit einem 4 Monate alten Säugling ein Recht auf Kindergeld,wenn ich noch keine ausbildung habe und mit der Schule pausiere? Vielen Dank schon mal!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Wird die Ausbildung wegen Erkrankung oder Mutterschaft vorübergehend unterbrochen, wird das Kindergeld grundsätzlich weitergezahlt, nicht jedoch während des Bezuges von Erziehungsgeld bzw. während der Elternzeit. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hi jule 82 habe es auch gerade durch, dir steht bzw stand es seit dem mutterschutz nicht mehr zu. erst wenn du deine schule weiter machst, dafür brauchst du dann eine bescheinigung vom arbeitsgeber oder jenachdem was es bei dir ist. rein theoretisch müsstest du es zurück zahlen. (also lieber pssst... nichts dem arbeitsamt sagen ;o)) Liebe grüße LeonieMichelle


Mitglied inaktiv

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aber warum hat das a-amt denn bisher keien bescheinigung verlangt?seit 10 monaten???können die sowas echt mal verschusseln und ich hab dann glück und muß es nicht zurückzahlen?


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