Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe Fragen bezüglich des Kindergeldes, und zwar ist die Lage folgendermaßen: "Meine Freundin(verheiratet) hat sich jetzt von Ihrem Mann getrennt und hat einen Sohn(3Jahre). Sie hat jetzt eine Sozialwohnung bekommen vom Amt die auch bezahlt wird und bekommt Hartz4. Jetzt sieht es so aus das der (Noch)Ehemann für die beiden Unterhalt bezahlen soll, was er aber nicht macht, sondern nur für sein Kind will er zahlen. Aufgrund dieses Unterhaltes welches ja eigentlich gezahlt werden müßte(aber nicht gemacht wird)sagt jetzt die Hartz4 Stelle , dass sie den Unterhalt angerechnet bekommen soll, sodaß dann ja auch das Hartz4 gekürzt wird. Aber sie bekommt diesen Unterhalt ja gar nicht? Das wissen die Leute auf dem Amt auch. Wenn sie ihn bekommen würde, wäre dies ja auch verständlich, aber so? Weiterhin sagt ihr die Kindergeldstelle dass sie jetzt entweder gar kein Kindergeld mehr bekommt oder nur noch einen Anteil weil der Unterhalt auch da mit verrechnet wird. Das Problem ist jetzt, dass sie sich nichts leisten kann, weil ja nur noch die Wohnung bezahlt wird, sie kein Kindergeld bekommt im Moment, kein Erziehungsgeld, keinen Unterhalt, einfach nichts!!" Jetzt meine eigentlichen Fragen: 1. Kann das sein, dass das Kindergeld wirklich auf den Unterhalt angerechnet wird und sie somit wahrscheinlich kein Kindergeld mehr bekommt? 2. Wohin könnte sie sich wenden wenn der Mann nicht zahlt? 3. Was könnte sie machen, wenn sie alles nicht bekommt, also kein Kindergeld mehr, keinen Unterhalt usw., sie muß ja Geld haben, von was soll sie mit ihrem Kind leben? Ich bedanke mich im Voraus bei Ihnen und hoffe dass sie mir eine positive Antwort geben können, liebe Grüße von Jeanette
Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise. Sie wünschen eine ausführliche Einzelberatung - das sprengt das Forum! Ich kann Ihnen nur allgemeine Antworten auf allgemeine kurze Fragen geben. Ansonsten kann ich Ihnen anbieten, entgeltlich über meine private E-Mail zu antworten. Oder suchen Sie einen Kollegen vor Ort auf. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Kindergeld bekommt sie, allerdings wird davon ein Anteil beim Unterhalt für den Kleinen miteingerechnet. Und der Unterhalt wird um einen Teil dann gekürzt. Wenn er keinen Unterhalt bezahlt, Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen. In Bayern bekommt sie 127€ Unterhaltsvorschuss.
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