Mitglied inaktiv
Hallo!! Ich hätte da mal eine Frage. ich habe gehört, dass es jetzt kindergeld 2 geben soll. Wie und wo kann ich darüber mehr erfahren. Wo muß ich es beantragen und wie hoch ist dieses Kindergeld 2???
Hallo, Tines Antwort stimmt so! Gruß, Nb
Mitglied inaktiv
hallo, du meinst vermutlich den Kindergeldzuschlag. Denn kannste beantragen, wenn du nicht harz4 empfänger bist, aber deinen Lebensunterhalt bezahlen kann, nur den von deinem kind nicht. Ok aufjedenfall wird eine MIndesteinkommensgrenze und eine höchsteinkommesgrenze ermittelt. kuck mal unter www.arbeitsagentur.de dort bei service kindergeld. Da steht das mit dem Kindergeldzuschlag auch. Beantragt wird der bei der Familienkasse, wo auch das Kindergeld läuft. Dort bekommste auch die Unterlagen, oder du lädst sie dir beim AA runter. viele grüße tine
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeldbezug und beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung - benötigt es ein bestehendes, dann ruhendes Arbeitsverhältnis
- Resturlaub nach Elternzeit
- Unterhalt für 1 Kind
- Kind unterschreibt mit falschem Namen
- Elterngeldbezug und schwanger
- Müssen Kinderkrankentage nach gearbeitet werden?
- Berechnung Mutterschutzlohn nach Elternzeit bei BV
- Darf ich eine Empfehlung ablehnen
- Beschäftigungsverbot
- Kurs "Kinder im Blick"