Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kindergeld- Vater unbekannt (Samenspende)

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kindergeld- Vater unbekannt (Samenspende)

October

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Hallo Frau Bader, eine deutsche Frau hat sich dazu entschieden per Samenspende im Ausland schwanger zu werden, was auch erfolgreich war. Das Kind wurde gesund in April 2015 geboren. Es handelt sich dabei um eine offene Samenspende aus Dänemark, d.h. das Kind kann mit 18 Jahren den Namen des biologischen Vaters erfahren. Die Frau / Mutter möchte Kindergeld beantragen, kann aber den Namen des Kindsvaters nicht angeben. Was sollte die Frau am besten gegenüber der Familienkasse angeben? (Punkt 2: Kindschaftsverhältnis zu anderen Personen) :"Vater unbekannt" oder die Wahrheit angeben "Kind durch Samenspende gezeugt, Vater unbekannt". Was passiert, wenn die Frau "Vater unbekannt" angibt. Wird die Familienkasse das so akzeptieren oder nochmals nachfragen? Die Frau hätte keine Probleme damit, die Wahrheit anzugeben, fühlt sich aber etwas unsicher da sie die Konsequenzen dessen nicht überblicken kann. Hätten Sie da einen Ratschlag? Vielen herzlichen Dank, October


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, beim Kindergeld Antrag macht das keine Probleme. Nachfragen wird man nur, wenn Sie Unterhaltsvorschuss beantragen würden. Liebe Grüße, NB


Colien07022004

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Hallo, warum ist man sich der Konsequenzen im Vorfeld nicht bewusst und erkundigt sich vorher? Kindergeld steht jedem Kind zu, auch wenn der Vater unbekannt ist. Man gibt dann "unbekannt" an. Eine Freundin, die selbst per Samenspende schwanger wurde, hatte keine Nachteile bei der Abgabe "unbekannt da Samenspende". Es gibt eben keinen Unterhaltsvorschuss, da der Vater nicht angegeben werden kann aber das Kindergeld ist unproblematisch. Lg


Sternenschnuppe

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Einfach unbekannt. Dabei ist unerheblich wie der Samen zur Frau kam, ob Samenspende. ONS oder SwingerClub. Fakt ist, es ist keiner eingetragen. Unterhaltsvorschuss oder gar Sozialleistungen für das Kind können natürlich nicht beantragt werden, weil die Situation ja geplant herbeigeführt wurde.


Mitglied inaktiv

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Kindergeld dürfte kein Problem sein, Elterngeld ebenso wenig. Allerdings wirst du evtl für beides eine Negativbescheinigung vom Jugendamt benötigen. Aber das wirst du dann in Zukunft öfetrs beantragen müssen. Hier bei uns langte es nicht einfach die Geburtsurkunde mit "Vater unbekannt" beizufügen. Unterhaltsvorschuss dagegen bekommst du nicht - weil "selbstverschuldet" wie die so schön sagen. Sollte die Mutter hier irgendwann Hartz4 oder sonstiges beantragen, wird ihr aber der fiktive Unterhalt angerechnet - solange zumindestens die theoretisch Unterhaltsvorschuss beantragt werden könnte. Das die Mutter den Vater nicht angibt, ist halt deren "Problem". Der Vater ist halt IMMER in erster Linie Unterhaltspflichtig. IMO sogar wenn das Kind durch Vergewaltigung entstanden ist, Samenspende oder sonstwie. ist halt eher die Frage, wie kann der Unterhaltsanspruch durchgesetzt werden. Und da die Mutter ihrere Pflicht nicht nachkommt, alles dafür zu tun das der leibliche Vater angegeben wird, verwirkt sie halt auch staatliche Hilfen wie Unterhaltsvorschuss. Lügt sie bei der Angaben, kann sie sogar strafrechtlich wohl belangt werden.


October

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@colien07022004 "warum ist man sich der Konsequenzen im Vorfeld nicht bewusst und erkundigt sich vorher?" Weil man in Internetforen selten freundliche und sachliche Antworten bekommt. Vielleicht magst du mal deine Freundin fragen, welche Erfahrungen sie da gemacht hat? Nicht jeder hat eine Freundin, die per Samenspende schwanger geworden ist und die man fragen könnte. Der Mutter fehlt die eigene Erfahrung mit der Familienkasse und wie hatnäckig diese nach dem Vater fragt. @Sternenschnuppe, dank dir für deine Antwort. Ein Unterhaltsvorschuss soll nicht beantragt werden da die Mutter gut verdient und eine Festanstellung hat. Damit sollten Mutter und Kind problemlos finanziell dastehen. @Danyshope, dank dir für deine sehr ausführliche Antwort und die Zeit, die du darin investiert hast. Um die Negativbescheinigung vom Jugendamt wird sich die Mutter kümmern. Wie oben schon geschrieben ist es nicht geplant, einen Unterhaltsvorschuss zu beantragen da es finanziell auch ohne gehen sollte. Hartz4 wird hoffentlich auch niemals notwendig werden; sollte es doch dazu kommen da das Leben niemals so planbar ist würde die Familie der Mutter im Notfall finanziell aushelfen. "Lügt sie bei der Angaben, kann sie sogar strafrechtlich wohl belangt werden." Eine Lüge ist nicht geplant. Die Frage war eher, ob "Vater unbekannt" ausreicht oder nicht. October


Colien07022004

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Hallo, sie hatte damals keine Probleme bei der Kindergeldstelle. Die Aussage, dass der Vater "unbekannt" ist, reichte da völlig aus. Deiner Freundin würde ich rate, sich nicht unter Druck setzen zu lassen. Die Angabe des Vaters ist nicht notwendig bei der Familienkasse und erst recht ist es nicht verpflichtend, seine Geschichte, wie man schwanger geworden ist darzulegen. Das geht dort niemanden an. Lg


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