Mitglied inaktiv
hallo Frau Bader, hat mein mann nach der scheidung von seiner exfrau, anspruch auf die hälfte vom kindergeld für sein knd aus erster ehe für das er unterhalt zahlt? yvonne
Hallo, nach der neuen Regelung ab 2008 wird immer die 1/2 angerechnet. Liebe Grüsse, Nb
Mitglied inaktiv
Hi, wenn er weiter Kindergeld bekommt, dann muss er diesen Anteil mehr an Unterhalt zahlen - ist also gehopst wie gesprungen...
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