Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kindergarten

Frage: Kindergarten

Lockenmutti

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Guten Morgen. Wir haben 1 Kindergarten in unserm 900 seelendörfchen. Nun wurde da letzes jahr alles saniert und renoviert damit jetz eine neue gruppe eröffnet werden kann. In diese sollte meine Tochter mit 3jahren ab april auch starten. Nun ist anscheinend das Personal abgesprungen zumindest hies es in unserem schreiben das aus personal Gründen meiner Tochter kein betreuungsplatz angeboten werden kann. was kann ich tun? sie hat doch anspruch mit 3 jahren. Sie bettelt jeden tag das sie darf da sie ja gerade durch corona ja eh kaum kontakt hat. die gemeinde zu der wir angehören (nachbarort) hat mit 7000 Einwohner allerding 6 Kindertagesstätten. Das finde ich unfair und seh es auch nicht ein sie dort hin zu fahren jeden morgen (10km) vor allem da sie hier ihre freunde hat und später auch hier in die Grundschule soll und nicht im nachbarort. Ich muss dazu sagen das ich eigentlich ab juni gearbeitet hätte, ich aber nun doch noch 2 jahre zuhause bin da ein Geschwisterlein gekommen ist welches ich aufgrund von corona nicht fremdbetreuen kann und will. was raten sie mir? nächste woche gibt es bei uns eine öffentliche Gemeinderatssitzung in der ich gern meinen unmut kund tun möchte und dafür sorgen das meine tochter in ihren Kindergarten kann... Vielen Dank und bleiben sie gesund


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, einen Anspruch hat sie ab dem 1. Geburtstag - aber nicht in einem bestimmten Kindergarten. Zumutbar ist nach verschiedenen Urteilen ein Weg von 30 min oder 5 km. Liebe Grüße NB


KielSprotte

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Deine Tochter hat ab dem 1. Geburtstag Anspruch auf Betreuung. Wenn du in EZ bist, wirst du nur Anspruch auf einen Halbtagsplatz haben, da die VZ-Plätze für arbeitende Eltern vorgehalten werden. Stur bleiben!


Berlin!

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Du hast grundsätzlich Anspruch auf Betreuung, aber nicht in einer bestimmten Einrichtung. Wenn die kein personal haben, was sollen sie denn machen?


mellomania

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naja, wenn kein platz ist und du möchtest, dass sie geht, musst du sie fahren. du hast anspruch auf betreuung, wenn du die geltend machst bei der stadt, weisen sie dir die kitag im nachbarort zu und wenn du das dann ablehnst, weil du keine lust hast dein kind zu fahren (kein verständnis, tut mir leid), dann hast du dein recht auf betreuung verwirkt. du bist nicht arbeiten, dein kind möchte in die kita und du hast KEINE LUST sie zu fahren? ts


85kathali

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Wenn du sie betreut haben möchtest, musst du fahren. Wenn es egal ist, kannst du weiter abwarten. Lass dich doch bei der Kita auf eine Warteliste setzen und erkläre die Situation. Irgendwann wird vielleicht ein Platz frei oder du kannst regulär zum kommenden Kindergartenjahr wechseln. Ab und an kann man auch überbelegen, aber das ist in jedem Bundesland und Kreis sicher anders. Ich würde kein riesiges Theater machen, aber versuchen, dass sie zu einem anderen Zeitpunkt dort einen Platz bekommt und so lange fahren. Und vielleicht gefällt ihr/euch die andere Kita dann so gut, dass ihr gar nicht wechseln wollt...


drosera

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Hi, bei uns auf dem Land gibt es Kindergartenbusse bzw Großraumtaxen, um Kinder in die KiTas zu bringen. Deine Tochter wird ja nicht die einzige mit dem Problem sein. Gibt es das bei euch? Wäre das (vorübergehend) eine Option?


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