janine2016
Hallo, habe einen Kindergartenplatz für meinen Sohn bei dem Verein ASB. Dieser will die Betreuungszeit während meiner Krankheit kürzen. Normalerweise wird er bis 18:15/18:30 Uhr betreut. Wenn ich krank bin möchte der Kindergarten meinen Sohn nur bis 17:00 Uhr betreuen. Da 50h/Woche bezahlt werden sagt der Kindergarten, ich kann den Kleinen ja dann früher bringen. Auf das Geld wollen die wohl nicht verzichten. Jetzt hab ich aber ein Problem mit dem Bestellbüchern der Therapeuten -zu denen ich muss-. Diese sind meistens voll und ich kann mir die Termine nicht aussuchen. Laut ASB Leiterin schon.???? (Die muss das ja wissen! hahaha). Der entsprechende Text auf den sich die Leiterin stützt und die Aussage untermauert dass ich ihn früher holen muss lautet wie folgt: " Die Kinder werden zu den im Anmeldebogen angegebenen Betreuungszeiten betreut. Für Betreuungszeiten nach 17:00 Uhr sind generell Arbeitsbescheinigungen vorzulegen." Ist es richtig, dass ich laut diesen Satz meinen Sohn in meiner Krankheit früher abholen muss? LG Janine
Hallo, gemäß der Satzung dürfen nur Kinder über 17:00 Uhr hinaus im Kindergarten bleiben, deren Mütter arbeiten. Das trifft auf Sie nicht zu. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass alle Arzttermine nach 17:00 Uhr sind. Sollte dies ausnahmsweise mal der Fall sein, können Sie doch freundlich fragen, ob das Kind ausnahmsweise mal länger bleiben darf. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Die Therapeuten wollen aber im allgemeinen auch nicht nach 17 Uhr arbeiten und vergeben am liebsten Vormittags- und Nachmittagstermine. Ich weiß von Therapeuten, die abends Zuschläge verlangen. Eigentlich kommt dir die frühere Betreuungszeit doch entgegen. Und es stimmt ja nicht, wie du sagst "Der Verein will die Betreuungszeit während meiner Krankheit kürzen." Er will sie ja nicht kürzen, sondern nur vorverschieben statt später abends mehr in den frühen Vormittag. Ich finde das Vorgehen ok, wenn du nicht arbeitest, dass dir dann das Privileg der abendlichen Betreuung nicht gewährt wird. Und 50 Std pro Woche sind schon eine sehr lange Betreuungszeit, da müßte es doch möglich sein, in dem Zeitraum Termine beim Therapeuten zu finden.
janine2016
Hallo, leider ist es bei uns nicht so. Die Therapeuten schieben die Termine einfach nur hin und her. 50h/ Woche bekommt der Kindergarten bezahlt, habe ich aber noch nie genutzt.
Mitglied inaktiv
Kann der Kindsvater/dein Mann das Kind nicht ab 17 Uhr mal betreuen, wenn es erforderlich wäre? Oder du sprichst mit der therapeutischen Praxis dass du die Termine tagsüber brauchst.
janine2016
bin vom Kindsvater seit 2 Jahren getrennt. Er wohnt 850 km weiter weg. Würde sich eh nicht um seinen Sohn kümmern. Termine verlegen mußte ich jetzt schon. Würde mich trotzdem interessieren, ob das einfach so auf Grund dieses Satzes im Vertrag machbar ist. Es wird ja jeder mal krank und niemand nimmt dann sein Kind früher aus der Kita bzw. bringt es dann erst gar nicht.
Mitglied inaktiv
Ist doch im Vertrag eindeutig geregelt: "Für Betreuungszeiten nach 17:00 Uhr sind generell Arbeitsbescheinigungen vorzulegen." Wenn ich krank war, konnte ich die Kinder gar nicht zum KiGa bringen, bzw. hab ich nie meine Kinder Vollzeit bis 18 Uhr fremdbetreuen lassen. Von 8:30 bis 12 und von 14-16 Uhr fanden wir es schon lang. Aber das ist meine persönliche Meinung.
momworking
Mal ein anderer Denkanstoß: Du wirst ja nicht JEDEN Tag Therapietermine nach 17 Uhr haben. Wenn das mal ausnahmsweise vorkommt, würde ich freundlich darum bitten, dass dein Sohn dann im Kindergarten betreut wird und ggf ein Attest des Therapeuten mit der Therapiezeit vorlegen. Und in diesem Zusammenhang dein Problem bei den Therapeuten darlegen. An deiner Stelle würde ich auf Kompromisse setzen. Alles Gute!
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