Hallo, bin sein 1,5 Jahren im Erziehungsurlaub und habe für 2001 den halben mir zustehenden Kinderfreibetrag an meinen Lebensgefährten übertragen. Dies wollte ich auch für 2002 so machen. Leider teilte man mir beim Einwohnermeldeamt mit, daß neue Gesetze rausgekommen sind und dies nun nicht mehr möglich sei. Da ich von dieser Gesetzesänderung nichts mitbekommen habe, möchte ich Sie hiermit fragen, ob dies so richtig ist und ob ich den Kinderfreibetrag auch nicht übertragen kann, falls wir verheiratet wären. Vielen Dank im Vorraus Silke