smil.y
Hallo, ich habe bis April gearbeitet, hatte dann ein BV und war ab Anfang Juni im Miutterschutz. Seitdem bin ich in Elternzeit. Mein großer Sohn ist in einer Kita. Er ist im August 6 Jahre alt geworden. Mein Partner ist voll berufstätig. Für welchen Zeitraum kann ich die KiTa-Kosten von der Steuer absetzen? LG Manja
Hallo, ich bin kein Steuerberater. Deshalb verweise ich auf einen Artikel aus dem Focus. http://www.focus.de/finanzen/steuern/betreuungskosten/betreuungskosten_aid_19609.html Liebe Grüße, NB
Lina_100
Ab Beginn der EZ nicht mehr. BV und Mutterschutz sind soweit ich weiss nicht endgültig geklärt, ich würde meinen sie sind absetzbar, da man noch als erwerbstätig gilt und es sich um Schutzfristen handelt die die Mutter nicht schlechter stellen duerfen. Ich wuerde in der StE alles bis zum Ende Mutterschutz ansetzten und ggf auch Einspruch einlegen.
Bernsteinelfe
Seit 1.1.12 ist es absetzbar, unabhängig von der Berufstätigkeit.
Lina_100
Also dann 2011 bis Ende MuSch versuchen und ab 2012 komplett, dann kann evtl auch ein Freibetrag in die Lohnsterkarte es EM eingetragen werden.
smil.y
Danke!
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