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Hallo Frau Bader, ich habe zwei Kinder im alter von 4 und 5 Jahren,vor fast 3 Jahren habe ich mich von mein Exmann getrennt,erst hatte ich meine Kinder bei mir,dann hatte ich sie zu mein Exmann gegeben,da ich finanziell nicht über die runden kam.Die Gerichtsvollzieher rannten mir die Bude ein,weil ich Schulden ohne Ende hatte,da fand ich es am besten wenn sie beim Vater sind. Nun habe ich vor ein Jahr wieder geheiratet,bin aus dem Ruhrgebiet ins Saarland gezogen.Ich führe ein geregltes Leben,meine Schulden sind abbezahlt,und habe wieder ein Kind. Nun will ich meine Kinder zurück haben,habe ich da Chancen,das es klappt???Meine Kinder wohnen im Ruhrgebiet und gehen in den Kiga. Ich danke Ihnen Liebe Grüße Bianca
Liebe Bianca, es wird in diesen Fällen nach dem Kindswohl entschieden. Sie haben die KInder freiwillig abgegeben, sie haben jetzt den Lebensschwerpunkt beim Vater. Eher unwahrscheinlich, dass das Vormundschaftsgericht sie da wieder rausreißt + sie sich wieder umgewöhnen müssen. GRuß, NB
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